Gasheizung auf Wärmepumpe umrüsten: Kosten, Förderung und Möglichkeiten
Steigende Energiepreise und klimapolitische Ziele sorgen dafür, das fossile Energieträger immer teurer werden. Ein Grund, warum immer mehr Eigentümer von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe umrüsten. Wann sich ein Heizungswechsel lohnt und welche Kosten damit einhergehen.
Die Unterschiede der beiden Heizsysteme
Gasheizung
Eine Gasheizung erzeugt ihre Wärme durch das Verbrennen eines fossilen Brennstoffs. Hierbei handelt es sich entweder um Erdgas oder Flüssiggas. Der Verbrennungsvorgang geschieht in einem Heizkessel. Über einen Wärmetauscher findet die entstandene Wärme dann ihren Weg an das Heizungswasser der Gasheizung. Eine Brennwert-Gasheizung nutzt zusätzlich die Wärmeenergie der beim Verbrennungsvorgang entstehenden Abgase.
Wärmepumpe
Die Wärmepumpe wandelt Umweltenergie beispielsweise aus der Luft oder der Erde in Heizwärme um. Dafür arbeitet sie mit einem Kältemittelkreislauf. Das Kältemittel nimmt die thermische Energie aus der Umwelt auf und verdampft. Der in die Wärmepumpe geleitete Dampf wird unter Einsatz von elektrischem Strom im Verdichter komprimiert. Das führt zu einem Druck- und Temperaturanstieg. Mithilfe eines Wärmetauschers gelangt die thermische Energie dann in den Heizkreislauf.
Ein Entspannungsventil normalisiert abschließend den Druck des Kältemittels, sodass der Kältemittelkreislauf von vorne beginnen kann. Um diesen Prozess in Gang zu halten, benötigt die Wärmepumpe Strom. Sie schafft es jedoch aus einem Teil Strom ein vielfaches an Wärme zu erzeugen.
Argumente für den Wechsel von der Gasheizung zur Wärmepumpe
Eigentümer, die ihre Gasheizung auf eine Wärmepumpe umrüsten, profitieren von günstigeren laufenden Kosten und der Unabhängigkeit von Energieversorgern. Umweltenergie ist praktisch unendlich verfügbar, weshalb Immobilieneigentümer auch zukünftig nicht mit einer Verknappung der Energiequelle rechnen müssen. Dementsprechend handelt es sich um eine zukunftssichere Heizung. Im laufenden Betrieb überzeugen Wärmepumpenheizungen gegenüber einer Gasheizung mit niedrigeren Heizkosten. Des Weiteren entfällt mit einer Wärmepumpe die CO2-Steuer. Neben den wirtschaftlichen Vorteilen spricht selbstverständlich auch der Umweltaspekt dafür, eine Gasheizung auf eine Wärmepumpe umrüsten zu lassen.
Es gilt allerdings zu bedenken, dass Wärmepumpen nicht immer Sinn machen. Das gilt gerade für Gebäude mit einem niedrigen Dämmstandard. Ob sich eine Wärmepumpe im Altbau lohnt, ist im Einzelfall durch einen Energieexperten zu entscheiden.
Wie das Umrüsten einer Gasheizung funktioniert
Für eine Umrüstung von der Gasheizung zum Wärmepumpensystem stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung. Erstens: Sie behalten Ihre Gasheizung und ergänzen diese durch eine Wärmepumpe zu einer Gas-Wärmepumpe-Hybridheizung. Zweitens: Sie tauschen das alte Heizsystem komplett gegen eine neue Wärmepumpenlösung aus.
Welche Variante sich eignet, hängt von Faktoren wie der Art des Gebäudes und baulichem Zustand ab. Handelt es sich beispielsweise um ein Mehrfamilienhaus und gleichzeitig um einen Altbau, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Wärmepumpe weitere Arbeiten bis hin zu umfassenden Sanierungsmaßnahmen erfordert.
In einigen Fällen kann daher ein großer baulicher und finanzieller Aufwand entstehen. Ein Hybrid-Wärmepumpe kann dementsprechend die Alternative zu einer kompletten Umstellung sein. Wichtig ist demnach insbesondere die Kostenfrage, auch in Hinblick auf den Betrieb des Heizsystems und den jeweiligen Gas- oder Stromverbrauch.
Kosten variieren je nach Wärmepumpenart
Der Aufwand für das Umrüsten einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe hängt auch davon ab, welche Energiequelle sie nutzt. Den geringsten Aufwand verursachen Wärmepumpensysteme, die mit Luft arbeiten. So lässt sich diese direkt ansaugen.
Wärmepumpenart | Kosten inkl. Installation |
Luft-Luft-Wärmepumpe | 5.000 – 13.000 Euro |
Luft-Wasser-Wärmepumpe | 8.000 – 17.000 Euro |
Erdwärmepumpe | 10.000 – 28.000 Euro |
Grundwasserwärmepumpe | 13.000 – 25.000 Euro |
Arbeitet das System hingegen mit Erdwärme oder dem Grundwasser, erfordert dies Bohrungen, um einen Zugang zur Energiequelle zu ermöglichen. Hierfür fallen entsprechend zusätzliche Arbeit und sogenannte Erschließungskosten an. Diese sind daher bei der Kostenkalkulation ebenso entscheidend wie die Anschaffungskosten oder auch die späteren Betriebs- und Wartungskosten. Für Alt- und Bestandsbauten lohnt daher die Überlegung, beim Umrüsten auf eine Variante wie die Luft-Luft- oder Luft-Wasser-Wärmepumpe. Denn diese lassen sich verhältnismäßig einfach umsetzen.
Diese Kosten fallen bei der Umrüstung an
Für das Umrüsten des Heizsystems existiert eine große Preisspanne. Das liegt hauptsächlich an der Beschaffenheit von Wärmepumpen, da es davon verschiedene Arten und entsprechend sich unterscheidende Heizsysteme gibt. Zudem fließen mehrere Kostenfaktoren in die Kalkulation ein. Dazu gehören:
- Die Entsorgungskosten des alten Gaskessels
- Die Installationskosten des neuen Wärmepumpensystems
- Ggf. neue Heizkörper oder eine Fußbodenheizung
Des Weiteren kommt es darauf an, in welchem Zustand sich ein Gebäude mit Gasheizung befindet. Denn basierend darauf ergeben sich möglicherweise weitere Arbeiten und Kostenfaktoren, um ein Wärmepumpensystem zu realisieren. Das bedeutet beispielsweise einen Austausch der Heizkörper oder Maßnahmen, um Wärmeverluste zu vermeiden. Auch die Größe eines Gebäudes ist entscheidend, weshalb es eine Rolle spielt, ob es sich beispielsweise um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus handelt.
Zusammenfassend existieren viele individuellen Faktoren, aus denen sich die Gesamtkosten ergeben. Diese liegen beim Umrüsten im Schnitt ungefähr zwischen 30.000 und 50.000 Euro, Kosten für die Installation durch einen Fachbetrieb mit eingerechnet.
Alternative zum Kauf: Eine Wärmepumpe mieten
Heizungshersteller wie Viessmann oder Anbieter wie Enpal bieten die Option einer Miete. Ein Vorteil liegt darin, dass sich die vergleichsweise hohen Anschaffungskosten einer Wärmepumpe umgehen lassen. Hinzu kommen eine genau festgelegte Vertragslaufzeit, während der Sie umfassenden Service in Form von regelmäßigen Inspektionen und Wartungen genießen.
Staatliche Förderungen
Für den Einbau einer Wärmepumpe stehen auch 2026 verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können sowohl private Eigentümer als auch Unternehmen Zuschüsse erhalten. Die konkreten Förderbedingungen unterscheiden sich allerdings danach, wer den Antrag stellt und ob es sich um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt.
Für private Eigentümer von Wohngebäuden beträgt die Grundförderung aktuell 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich einen Einkommensbonus von 10, 30 oder 40 Prozent sowie beim Austausch bestimmter alter Heizungen einen Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 Prozent erhalten. Insgesamt sind Zuschüsse von bis zu 80 Prozent möglich. Für die erste Wohneinheit werden 2026 maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt.
Unternehmen und andere gewerbliche Eigentümer erhalten für förderfähige Heizungen in bestehenden Wohngebäuden grundsätzlich einen Zuschuss von 30 Prozent. Auch bei bestehenden Nichtwohngebäuden beträgt die Förderung für Unternehmen aktuell 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Zusätzlich zur Zuschussförderung kann für bereits geförderte energetische Einzelmaßnahmen ein KfW-Ergänzungskredit genutzt werden. Bei Wohngebäuden sind damit Kredite von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit möglich.
Vereinzelt bieten darüber hinaus Bundesländer oder Kommunen eigene Förderprogramme an. Ob diese mit der Bundesförderung kombiniert werden können, hängt vom jeweiligen Programm ab und sollte vor der Antragstellung geprüft werden.
Auch eine steuerliche Förderung kann für selbstgenutzte Wohngebäude grundsätzlich infrage kommen. Nach § 35c EStG können unter bestimmten Voraussetzungen energetische Maßnahmen einschließlich der Erneuerung der Heizungsanlage steuerlich berücksichtigt werden. Für dieselbe Maßnahme kann diese Steuerermäßigung allerdings nicht zusätzlich genutzt werden, wenn bereits steuerfreie Zuschüsse oder zinsverbilligte öffentliche Darlehen in Anspruch genommen wurden.
Kein zusätzlicher Effizienzbonus mehr
Der frühere Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen, die Erdreich oder Grundwasser als Wärmequelle nutzen oder mit einem natürlichen Kältemittel betrieben werden, ist zum 21. Juli 2026 entfallen. Solche Wärmepumpen erhalten daher aktuell keinen zusätzlichen Förderbonus allein aufgrund der Wärmequelle oder des verwendeten Kältemittels.
Auch eine Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung schließt eine Förderung nicht grundsätzlich aus. Bei einer Hybridheizung wird jedoch nur der förderfähige regenerative Teil berücksichtigt. Der fossile Wärmeerzeuger selbst erhält keinen Zuschuss.