Gastherme austauschen: Kosten, Pflicht und Förderung in 2025

Gastherme austauschen

Namhafte Hersteller wie Vaillant oder Buderus geben für ihre Gasheizungen eine Lebensdauer von mindestens 15 Jahren an. Mit guter Pflege und regelmäßiger Wartung lässt sich diese Dauer oftmals noch verlängern. Doch auch moderne Gasheizungen halten nicht ewig. Spätestens bei einem irreparablen Defekt ist ein Austausch der Gastherme erforderlich.

Doch nicht nur die Lebensdauer der Heizung ist ein Grund für einen Heizungstausch. Zuletzt hat das neue Gebäudeenergiegesetz für Schlagzeilen gesorgt. Demnach sollen künftig ausschließlich Heizungen verbaut werden, die zu einem gewissen Anteil erneuerbare Energien nutzen. 

Gibt es ein Verbot von Gasheizungen oder eine Austauschpflicht?

Gasheizung Verbot

Seit dem 01.01.2024 gilt das neuen Gebäudeenergiegesetz. Das neue Heizungsgesetz hat dabei nicht nur für Schlagzeilen gesorgt, sondern auch für Verunsicherung unter Immobilieneigentümern. Hier gilt jedoch zunächst einmal Entwarnung: Ein grundsätzliches Verbot von Gasheizungen gibt es demnach nicht. Ebenso wenig sind Eigentümer dazu verpflichtet, ihre Gasheizungen auszutauschen. 

So gilt nach dem neuen Heizungsgesetzt der Bestandsschutz. Bereits installierte Gasheizungen dürfen demnach auch in 2025 und darüber hinaus ohne Einschränkungen weiter betrieben werden. Auch die Reparatur defekter Gasthermen ist erlaubt. Komplexer wird es dann, wenn eine bestehende Gasheizung defekt ist und ausgetauscht werden muss. 

Welche Optionen gibt es, wenn ich meine Gasheizung austauschen möchte?

Wandhängende Gasheizung

Wenn Ihre Gasheizung defekt ist oder Sie sich aus anderen Gründen dazu entschließen, Ihre Heizung gegen eine neue Heizungsanlage auszutauschen, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie lassen sich eine neue, moderne Gastherme installieren oder Sie steigen auf erneuerbare Energieträger um.

Option 1: Neue Gastherme installieren

Das neue Gebäudeenergiegesetzt sieht vor, dass seit 2024 nur noch neue Heizungen installiert werden dürfen, die zu einem bestimmten Anteil (65 %) erneuerbare Energien nutzen. Diese Vorgabe lässt sich auch mit einer Gasheizung erfüllen. Eine Möglichkeit besteht darin, mit Biogas zu heizen. Viele Gasanbieter bieten mittlerweile entsprechende Gastarife, die den vorgeschriebenen Anteil von 65 Prozent Biogas enthalten. 

Eine andere Möglichkeit besteht darin, Gas mit einem weiteren regenerativen Heizungsart wie einer Luft-Wasser-Wärmepumpe zu kombinieren. Wichtig ist dabei, dass der regenerative Teil der Hybridheizung so ausgelegt ist, dass er 65 Prozent der Heizleistung abdeckt. 

Gasheizung austauschen

Eine dritte Möglichkeit für alle, die weiterhin mit Gas heizen möchten, besteht in Wasserstoff-Heizungen. Sogenannte H2-Ready-Gasheizungen lassen sich zum vorgeschriebenen Pflichtanteil von 65 Prozent mit Wasserstoff betreiben. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Immobilie am öffentlichen Wasserstoffnetz angeschlossen werden kann. 

Option 2: Auf erneuerbare Energien wechseln

Wer nicht einfach seine Gastherme austauschen, sondern gleichzeitig auf erneuerbare Energien umsteigen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Alternative Heizungen sind zum Beispiel Wärmepumpen, die auf Wunsch in Kombination mit Photovoltaikanlagen genutzt werden können. Unter bestimmten Umständen sind auch Holz- und Pelletheizungen mögliche Alternativen, die ebenfalls in Kombination mit Photovoltaikanlagen oder Solarthermie betrieben werden können.

Die Kosten für Heizungen mit erneuerbaren Energien hängen von der Heizungsart ab und können stark variieren – selbst innerhalb eines Heizsystems, wie die folgende Übersicht über die Gesamtkosten der verbreitetsten erneuerbaren Energieträger zeigt. Diese stellt allerdings lediglich einen ersten Anhaltspunkt dar und dient deshalb nur als grobe Orientierung.

Heizungsart

Kosten

Luftwärmepumpe

8.000 bis 16.000 Euro

Erdwärmepumpe

14.000 bis 28.000 Euro

Grundwasserwärmepumpe

13.000 bis 19.000 Euro

Solarthermie

5.000 bis 10.000 Euro

Pelletheizung

10.000 bis 25.000 Euro

Wenn Sie die alte Gastherme in Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung durch erneuerbare Energieträger austauschen, können Sie jedoch von staatlichen Fördermitteln profitieren, mit denen der Staat den Einbau umweltfreundlicher Heizsysteme unterstützt. Derzeit liegt die Förderung für den Wechsel von Gas auf einen regenerativen Energieträger bei bis zum 70 Prozent. 

Kosten für eine neue Gasheizung

Die Kosten für eine neue Gasheizung hängen von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel der Leistung der Heizung, der verwendeten Technik, der Größe des Warmwasserspeichers und der Abgasleitung. Hinzu kommen noch Kosten für die Installation und Inbetriebnahme und – falls erforderlich – die Sanierung des Schornsteins. Konkrete Preisnennungen sind angesichts der Vielzahl an Einflussfaktoren nicht möglich, eine grobe Einschätzung jedoch schon: Im Durchschnitt kostet eine Gaszentralheizung für ein Einfamilienhaus ungefähr 6.000 bis 9.000 Euro, eine Gasetagenheizung (zum Beispiel für die Eigentumswohnung) etwa 3.500 bis 5.000 Euro.

Es ist jedoch fraglich, ob die Neu-Installation einer herkömmlichen Gasheizung angesichts anhaltend steigender Gaspreise und der (voraussichtlichen) Beschränkung des Betriebes bis zum Jahr 2045 sinnvoll ist. Eine Alternative ist der Umstieg auf erneuerbare Energien.

Wann ist es sinnvoll, eine funktionierende Gastherme auszutauschen?

Ältere Gasheizungen sind oft viel weniger effizient als moderne Heizsysteme und verursachen dadurch vergleichsweise hohe Energiekosten. Diese lassen sich durch effizientere Modelle mit Brennwerttechnologie und einem deutlich höheren Wirkungsgrad erheblich senken.

Neben der reinen Kostenersparnis ist auch der Umweltschutz ein Argument für den Austausch alter Gasheizungen. Sie haben generell eine schlechtere Ökobilanz, denn sie verursachen viel CO2-Emissionen und tragen so zum Klimawandel bei. Dies gilt umso mehr für ältere Modelle.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Für reine Gas- und Ölheizungen bietet der Staat keine Fördermittel. Um den Umstieg auf erneuerbare Energieträger attraktiver und auch für viele Verbraucher überhaupt erst möglich zu machen, gibt es staatliche Unterstützung in Form einer finanziellen Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Gefördert werden folgende Heizungsarten:

  • Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Solarthermieanlagen
  • Biomasseanlagen (mit Holz oder Pellets)
  • Gas-Hybirdheizungen (hier wird lediglich der regenerative Teil der Heizung bezuschusst)

Grundsätzlich förderfähig sind die Kosten für die Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme sowie für erforderliche Maßnahmen zur Installation (zum Beispiel die Bohrungen bei Geothermie). Der Zuschuss entspricht einem bestimmten Prozentsatz der Investitionskosten und kann bis zu 70 Prozent betragen. 

So erhalten Sie den Zuschuss von der BAFA: Sie holen einen Kostenvoranschlag über die geplanten Maßnahmen ein und stellen einen Antrag auf Förderung bei der BAFA. Nach der Durchführung der Maßnahmen reichen Sie die erforderlichen Unterlagen (online) ein und erhalten bei Genehmigung den Zuschuss ausgezahlt.

Adresse

ökoloco GmbH
Im Teelbruch 130
D-45219 Essen

Telefon    +49 / 2054  860 320
Telefax     +49 / 2054  860 32 99
Email       hallo@oekoloco.de

Sie suchen eine individuelle Beratung?
Wir sind für Sie da