Adresse
ökoloco GmbH
Im Teelbruch 130
D-45219 Essen
Telefon +49 / 2054 860 320
Telefax +49 / 2054 860 32 99
Email hallo@oekoloco.de
Namhafte Hersteller wie Vaillant oder Buderus geben für ihre Gasheizungen eine Lebensdauer von mindestens 15 Jahren an. Mit guter Pflege und regelmäßiger Wartung lässt sich diese Dauer oftmals noch verlängern. Doch auch moderne Gasheizungen halten nicht ewig. Spätestens bei einem irreparablen Defekt ist ein Austausch der Gastherme erforderlich.
Doch nicht nur die Lebensdauer der Heizung ist ein Grund für einen Heizungstausch. Zuletzt hat das neue Gebäudeenergiegesetz für Schlagzeilen gesorgt. Demnach sollen künftig ausschließlich Heizungen verbaut werden, die zu einem gewissen Anteil erneuerbare Energien nutzen.
Um zu verhindern, dass flächendeckend Heiztechnologien eingesetzt werden, die im Vergleich zu modernen Techniken ineffizient und umweltschädlich sind, schreibt der Gesetzgeber ab einem gewissen Zeitraum den Austausch alter Heizungen vor. Grundlage hierfür ist das im Jahr 2020 in Kraft getretene Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), das besagt, dass Gastherme nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssen. Nach dieser Zeit werden die Heizungen stillgelegt und die Eigentümer müssen den Austausch veranlassen. Konkret bedeutet das, dass Gasheizungen, die seit 1993 in Betrieb sind, noch in diesem Jahr, und Gastherme, die seit 1994 in Betrieb sind, 2024 ausgetauscht werden müssen. Bei Nichtbefolgung droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Das Gesetz sieht jedoch auch Ausnahmen vor. Von der Austauschpflicht befreit sind:
Tipp: Die Information über das Alter Ihrer Heizung finden Sie auf dem Typenschild des Heizkessels, auf dem neben dem Hersteller (z. B. Vaillant) auch Modelltyp und Baujahr vermerkt ist. Alternativ können Sie auch Ihren Schornsteinfeger fragen, der das Alter der Gastherme dokumentiert.
Unabhängig von der gesetzlichen Vorgabe kann es auch schon früher nötig sein, die Gasheizung auszutauschen, zum Beispiel wenn hohe Reparaturkosten anfallen, die sich wirtschaftlich nicht mehr lohnen. Und es gibt auch andere Gründe, weshalb es sinnvoll sein kann, dass Sie die Gastherme noch vor dem gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag austauschen, obwohl sie noch funktioniert.
Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihre Gasheizung gegen eine neue Heizungsanlage auszutauschen, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie lassen sich eine neue, moderne Gastherme installieren oder Sie steigen auf erneuerbare Energieträger um.
Derzeit gibt es Diskussionen über einen Entwurf zur Änderung des Gebäude-Energie-Gesetzes, der vorsieht, dass ab 2024 nur noch neue Heizungen installiert werden dürfen, die zu einem bestimmten Anteil (65 %) mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bis das Gesetz in Kraft tritt, wäre es demnach allerdings noch möglich, eine neue Gastherme installieren zu lassen. Erlaubt ist der Betrieb dieser Heizungen – nach aktuellem Gesetzesentwurf – bis zum Jahr 2045.
Die Kosten für eine neue Gasheizung hängen von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel der Leistung der Heizung, der verwendeten Technik, der Größe des Warmwasserspeichers und der Abgasleitung. Hinzu kommen noch Kosten für die Installation und Inbetriebnahme und – falls erforderlich – die Sanierung des Schornsteins. Konkrete Preisnennungen sind angesichts der Vielzahl an Einflussfaktoren nicht möglich, eine grobe Einschätzung jedoch schon: Im Durchschnitt kostet eine Gaszentralheizung für ein Einfamilienhaus ungefähr 6.000 bis 9.000 Euro, eine Gasetagenheizung (zum Beispiel für die Eigentumswohnung) etwa 3.500 bis 5.000 Euro.
Es ist jedoch fraglich, ob die Neu-Installation einer herkömmlichen Gasheizung angesichts anhaltend steigender Gaspreise und der (voraussichtlichen) Beschränkung des Betriebes bis zum Jahr 2045 sinnvoll ist. Eine Alternative ist der Umstieg auf erneuerbare Energien.
Wer nicht einfach seine Gastherme austauschen, sondern gleichzeitig auf erneuerbare Energien umsteigen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Alternative Heizungen sind zum Beispiel Wärmepumpen, die auf Wunsch in Kombination mit Photovoltaikanlagen genutzt werden können. Unter bestimmten Umständen sind auch Holz- und Pelletheizungen mögliche Alternativen, die ebenfalls in Kombination mit Photovoltaikanlagen oder Solarthermie betrieben werden können.
Die Kosten für Heizungen mit erneuerbaren Energien hängen von der Heizungsart ab und können stark variieren – selbst innerhalb eines Heizsystems, wie die folgende Übersicht über die Gesamtkosten der verbreitetsten erneuerbaren Energieträger zeigt. Diese stellt allerdings lediglich einen ersten Anhaltspunkt dar und dient deshalb nur als grobe Orientierung.
Heizungsart | Kosten |
Luftwärmepumpe | 8.000 bis 16.000 Euro |
Erdwärmepumpe | 14.000 bis 28.000 Euro |
Grundwasserwärmepumpe | 13.000 bis 19.000 Euro |
Solarthermie | 5.000 bis 10.000 Euro |
Pelletheizung | 10.000 bis 25.000 Euro |
Wenn Sie die alte Gastherme in Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung durch erneuerbare Energieträger austauschen, können Sie jedoch von staatlichen Fördermitteln profitieren, mit denen der Staat den Einbau umweltfreundlicher Heizsysteme unterstützt.
Ältere Gasheizungen sind oft viel weniger effizient als moderne Heizsysteme und verursachen dadurch vergleichsweise hohe Energiekosten. Diese lassen sich durch effizientere Modelle mit Brennwerttechnologie und einem deutlich höheren Wirkungsgrad erheblich senken.
Neben der reinen Kostenersparnis ist auch der Umweltschutz ein Argument für den Austausch alter Gasheizungen. Sie haben generell eine schlechtere Ökobilanz, denn sie verursachen viel CO2-Emissionen und tragen so zum Klimawandel bei. Dies gilt umso mehr für ältere Modelle.
Um den Umstieg auf erneuerbare Energieträger attraktiver und auch für viele Verbraucher überhaupt erst möglich zu machen, gibt es staatliche Unterstützung in Form einer finanziellen Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Gefördert werden vor allem:
Grundsätzlich förderfähig sind die Kosten für die Anschaffung, Installation und Inbetriebnahme sowie für erforderliche Maßnahmen zur Installation (zum Beispiel Bohrungen). Der Zuschuss entspricht einem bestimmten Prozentsatz der Investitionskosten und kann – je nach Heizungsart – bis zu 30 Prozent betragen. Den derzeit höchsten Fördersatz von insgesamt 30 Prozent gibt es für den Austausch einer alten Gas- oder Ölheizung durch eine Erd- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe. Brennstoffzellenheizungen und Solarthermieanlagen werden aktuell mit bis zu 35 Prozent bezuschusst, Biomasseheizungen mit bis zu 20 Prozent. Ob diese Fördersätze auch im nächsten Jahr bestehen bleiben oder ob bzw. welche Änderungen es bei der Förderung umweltfreundlicher Heizungen 2024 geben wird, ist noch unklar.
Übrigens: Ersetzen Sie mit einer dieser Anlagen ihre alte Gasheizung, so erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 10 % („Heizungs-Tausch-Bonus“). Voraussetzung hierfür ist, dass die Gastherme mindestens 20 Jahre alt und noch funktionstüchtig ist. Mit dieser zusätzlichen Förderung belohnt der Stadt den frühzeitigen Austausch alter Heizungen zugunsten effizienterer und klimafreundlicher Alternativen.
So erhalten Sie den Zuschuss von der BAFA: Sie holen einen Kostenvoranschlag über die geplanten Maßnahmen ein und stellen einen Antrag auf Förderung bei der BAFA. Nach der Durchführung der Maßnahmen reichen Sie die erforderlichen Unterlagen (online) ein und erhalten bei Genehmigung den Zuschuss ausgezahlt.
ökoloco GmbH
Im Teelbruch 130
D-45219 Essen
Telefon +49 / 2054 860 320
Telefax +49 / 2054 860 32 99
Email hallo@oekoloco.de
Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten
Erkundigen Sie sich über aktuelle Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten.
Ratgeber
Informative Artikel rund um das Thema Heizungen
Karriere
Bist Du verrückt genug, um bei uns zu arbeiten?
Ökoloco
ökoloco: Der Heizungsbauer Ihres Vertrauens