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Eigentümer und Bauherren sind verunsichert: Bei der Vorstellung der Pläne von Wirtschaftsminister Robert Habeck zu einem Gasheizung-Verbot in Deutschland gab es Missverständnisse und Informationslücken. Und schließlich wurde die finale Abstimmung über die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), umgangssprachlich inzwischen einfach Heizungsgesetz oder Gasheizung-Verbot genannt, vor der Sommerpause des Bundestags noch gekippt.
Trotzdem werden wesentliche Aspekte des Gesetztes zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Dazu gehören Beschränkungen der erlaubten Heizungsarten für den Neubau – das Gasheizung Verbot für den Bestand ist hingegen vorläufig aufgehoben. Lesen Sie in diesem Artikel das Wichtigste zu den aktuellen Vorgaben der GEG-Novelle – und welche Konsequenzen sie für den Weiterbetrieb Ihrer Gastherme im Altbau oder im Mehrfamilienhaus haben können.
Inhaltsverzeichnis
Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, ist das Aus für die Öl- und Gasheizung unverzichtbar. Allerdings soll und kann das nicht von heute auf morgen passieren. Die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes sieht daher konkret vor:
Wirtschaftsmagazine und Verbraucherzentralen beobachten aktuell einen rasanten Anstieg bei den Bestellungen für Gasheizungen. Dieser Umstand muss zu einen großen Teil wohl auf eine Art „Torschlusspanik“ (Wirtschaftsminister Robert Habeck) zurückgeführt werden, die von einschlägigen Medien noch befeuert wurde. Gründe dafür sind:
Trotz der genannten Aspekte kann der Betrieb eines Gasheizkessels nach wie vor sinnvoll sein. Beispielsweise dann, wenn er als Gas-Hybridheizung zusammen mit einer Wärmepumpe betrieben wird. Gerade in Altbauten eignet sich eine Wärmepumpe aufgrund des geringen Dämmstandards als alleinige Heizung oft nicht.
Die Wärmepumpe darf sicher als Schlüsseltechnologie der angestrebten Energiewende im Heizungsbereich bezeichnet werden – und steht derzeit daher auch zumeist im Mittelpunkt aller Überlegungen. Dennoch bildet sie nicht die einzige Möglichkeit, den Verbrauch fossiler Brennstoffe sukzessive auf null zu fahren.
In jeden Fall sollten Sie sich vor einem Heizungstausch im Bestand von einem versierten Fachbetrieb beraten lassen, welche Variante für Ihre Immobilie wirtschaftlich sinnvoll und ökologisch optimal ist.
Grundsätzlich stehen die folgenden Möglichkeiten zur Auswahl:
Wie dringend eine drastische Reduzierung der Treibhausgase ist, die in die Atmosphäre abgegeben werden und unserem Planeten immer weiter aufheizen, hat dieser Sommer eindrücklich gezeigt. Starke Hitze und Waldbrände im Wechsel mit verheerenden Überschwemmungen und Tornados sind unmittelbare Folgen des Klimawandels.
Für den Einbau klimafreundlicher Heizungen sehen die Pläne der Bundesregierung daher eine einheitliche Grundförderung von 30 Prozent vor. So sollen die nicht unerheblichen Anschaffungskosten beispielsweise einer Wärmepumpe zumindest abgefedert werden.
Diese Grundförderung können Sie zudem durch zwei Bonusförderungen aufstocken. Die erste in Höhe von noch einmal 30 Prozent erhalten allerdings nur Eigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 Euro, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Die zweite Bonusförderung beläuft sich auf 20 Prozent und ist eine Art Geschwindigkeitsbonus: Sie greift, wenn Sie mit dem Austausch Ihrer Gastherme der kommunalen Wärmeplanung zuvorkommen, prinzipiell also schneller sind als das Verbot. Ab 2028 soll diese Förderung jährlich kleiner werden.
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