Gasetagenheizung: Alles zu Kosten, Austauschpflicht und Verbot

Gasetagenheizung in einer Wohnung

In Wohnungen galt die Gasetagenheizung lange als das Mittel der Wahl. Anders als bei einer Gaszentralheizung besitzt mit einer Etagenheizung jede Wohneinheit eine eigene Heizung, was die Heizkostenabrechnung, Einstellung und Kostenverteilung deutlich vereinfacht. Aus klimapolitischen Gründen jedoch findet derzeit ein Umdenken statt, weshalb eine Gasetagenheizung nicht immer Sinn macht. 

So galt das Heizen mit Gas lange Zeit als kostengünstig und vergleichsweise umweltschonend. Mit dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine änderte sich die Lage dramatisch. Eine drohende Mangelversorgung mit Gas und die dadurch steigenden Gaspreise sind seitdem für Haus- und Wohnungseigentümer ein Grund, über einen eventuellen Austausch der Heizungsanlage nachzudenken. Ein weiterer Punkt ist der Klimawandel. Heizungen mit fossilen Brennstoffen stehen auf dem Prüfstand.

Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024: Müssen Eigentümer ihre Gasetagenheizung austauschen?

Die gute Nachricht zuerst: Nein, funktionierende Gasetagenheizungen müssen Eigentümer nicht austauschen. Die Austauschpflicht greift mit dem kürzlich verabschiedeten Heizungsgesetz wesentlich später als bisher geplant. Auf Dauer gesehen kann es sich dennoch lohnen, eine Gasetagenheizung auszutauschen. Die Kosten für Gas werden vermutlich hoch bleiben. 

Während Gasetagenheizungen im Bestand ohne Einschränkungen weiter betrieben werden dürfen, gestaltet sich die Sache bei einem Austausch deutlich komplizierter. Hier ist die kommunale Wärmeplanung entscheidend. Sieht diese beispielsweise den Anschluss an ein Wasserstoffnetz vor, sind nur noch Gasheizungen erlaubt, die H2-Ready sind. Eine anschauliche Übersicht, was ab 2024 erlaubt ist, erhalten Sie in unserem Überblick zum Gebäudeenergiegesetz 2024

Neue Regeln rund um die Austauschpflicht

Etagenheizung mit Gas als Brennstoff

Man spricht zwar vom „Heizungsgesetz“, aber genau genommen handelt es sich um eine Ergänzung und Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Erweiterung sieht etliche Änderungen ab dem 1. Januar 2024 vor.

Für bestehende, funktionsfähige Heizungen gibt es derzeit noch kein Verbot und auch keine sofortige Austauschpflicht. Wenn eine Gas- oder Ölheizung defekt ist, ist eine Reparatur erlaubt.

Wichtig ist außerdem, dass Städte und Gemeinden eine kommunale Wärmeplanung erarbeiten müssen. Diese verpflichtende Wärmeplanung soll bei Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Juli 2026 vorliegen. Kleinere Städte haben Zeit bis Juli 2028. Bis die Wärmeplanung fertig ist, gilt die Reform des GEG nicht. Nach dem ersten Januar 2024 können Sie eine Gas- oder Flüssiggasheizung als Zentralheizung oder Gasetagenheizung einbauen lassen, wenn diese für die Umrüstung auf Wasserstoff konzipiert ist.

Grundsätzlich gilt, dass der Betrieb neu eingebauter Heizungen ab dem 1. Januar 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien möglich sein muss. Zu den erneuerbaren Energien gehören zum Beispiel grüne Gase wie Biomethan oder Wasserstoff.

Wenn Sie Ihre Heizung austauschen, können Sie mit einer staatlichen Förderung rechnen. Die Förderungen sind in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verankert. Möglich sind Förderungen zwischen 30 und 70 Prozent der Kosten.

Wissenswertes über die Gasetagenheizung

Bei einer Gasetagenheizung handelt es sich um eine Gastherme. Sie eignet sich für die Nutzung in einzelnen, abgeschlossenen Wohnungen, etwa in einem Mehrfamilienhaus, oder auch – wie der Name schon sagt – für den Einsatz auf einer Etage.

Die Therme erzeugt Wärme durch das Verbrennen von Gas. Über einen Wärmetauscher wird das Wasser im Heizkreislauf erhitzt. Es gelangt dann in die Heizkörper und versorgt die Wohnung mit Wärme. Bei einer Gas-Kombitherme ist die Warmwasserversorgung integriert . Andernfalls wird das Wasser wird über eine separaten Durchlauferhitzer im Bad und in der Küche erwärmt.

Gasetagenheizungen arbeiten effizient, die eingesetzte Energie wird nahezu vollständig in Wärme umgesetzt. Die Geräte sind klein und finden problemlos im Badezimmer oder im Flur Platz klein.

Im Gegensatz dazu benötigt eine Gaszentralheizung, die das gesamte Haus mit Wärme und Warmwasser versorgt, einen Raum im Keller des Gebäudes. Allerdings muss für jede Wohnung beziehungsweise Etage bei einer Gasetagenheizung eine eigene Gastherme angeschafft werden. 

Welche Kosten verursacht eine Gasetagenheizung?

Die Anschaffungskosten für den Brennwertkessel betragen ab 2.500 Euro bis circa 7.000 Euro. Der niedrigere Preis bezieht sich auf Thermen ohne Warmwassererzeugung. Dazu kommen die Einbaukosten und die jährliche Wartung, die mit etwa 150 bis 250 Euro anzusetzen ist.

Komponente

Kosten

Gastherme

3.500 bis 7.000 Euro

Warmwasserspeicher

2.000 bis 6.000 Euro

Installation

1.000 bis 2.500 Euro

Laufende Kosten

Die Verbrauchskosten hängen von den Preisen der Gasanbieter, den Heizgewohnheiten und der Dämmung des Gebäudes ab. Die Kosten für 60 qm setzen sich also aus mehreren Faktoren zusammen. Wenn zwei Personen in der Wohnung leben, liegt der durchschnittliche Gasverbrauch bei 8.400 kWh/Jahr, wenn die Gasetagenheizung nur heizt. Kommt die Warmwassererzeugung dazu, liegt der Gasverbrauch pro Jahr bei etwa 9.600 kWh. Die Kosten für 60 qm können demnach bei einem Gaspreis von 12 Cent rund 1.000 Euro jährlich betragen (nur Heizen) oder über 1.100 Euro (inklusive Warmwassererzeugung).

Zu den reinen Verbrauchspreisen kommt der Grundpreis, den die Anbieter für die Leitungsbereitstellung, Abrechnung und weitere Grundkosten in Rechnung stellen. Als Vermieter tragen Sie die Einbaukosten, die Wartungskosten können Sie auf den oder die Mieter umlegen. Die Grund- sowie Verbrauchskosten muss der Mieter bezahlen.

CO2-Abgabe berücksichtigen

Apropos Kosten: Die CO2-Abgabe musste bis Ende 2022 Mieter vollständig bezahlen. Seit dem 1. Januar 2023 ist eine Aufteilung möglich. Die CO2-Abgabe durch den Vermieter richtet danach, wie hoch der Kohlendioxidausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ist. Je höher der Kohlendioxidausstoß ist, desto höher liegt der Anteil der CO2-Abgabe, den der Vermieter übernehmen muss. Einige Beispielrechnungen, die sich bei dem Zehn-Stufen-Modell ergeben::

  • Bei einem CO2-Ausstoß unter 12 kg trägt die Kosten nur der Mieter.
  • Liegt der Wert zwischen 12 und 17 kg, entfallen auf den Mieter 90%, auf den Vermieter 10%.
  • Dann steigt der Anteil schrittweise an, bis die höchste Stufe erreicht ist.
  • Bei einem CO2-Ausstoß über oder gleich 52 kg beträgt die CO2-Abgabe durhc den Vermieter 95%, der Mieter bezahlt die restlichen 5 %.

Welche Alternative zur Gasetagenheizung gibt es?

Vielleicht denken Sie beim Stichwort „klimafreundliche Heizung“ daran, die bisherige Heizung durch eine Wärmepumpe zu ersetzen. Aber bei einer Gasetagenheizung kommt dieser Austausch nicht ohne weiteres infrage. Die Gasetagenheizung ist weiterhin eine gute Lösung für Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Die Umrüstung funktioniert nur, wenn eine komplett neue Heizungsanlage zum Einsatz kommt. Lassen Sie sich ausführlich beraten, wenn Sie Eigentümer eines Mehrfamilienhauses sind oder zusammen mit anderen Eigentümern eine Eigentümergemeinschaft bilden. Prinzipiell eignet sich eine Grundwasser-Wärmepumpe für ein Mehrfamilienhaus, unabhängig davon, ob Altbau oder Neubau. Maßgeblich sind jedoch auch die Kriterien Wärmedämmung, Kombination mit Solarthermie und natürlich die Kosten.

Wenden Sie sich bei Fragen an erfahrene Experten, damit Sie die optimale Lösung finden. Eine funktionierende Gasetagenheizung brauchen Sie nicht auszutauschen. Trotzdem ist es empfehlenswert, wenn Sie über eine mögliche Alternative Bescheid wissen. Behalten Sie Kosten, Energiebilanz, neue Technologien und klimafreundliche Heizungsvarianten im Blick, dann können Sie bei Bedarf rasch handeln.

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