KfW-Förderung für die Heizung: Programme und Zuschüsse in 2026

KfW Förderung Heizung Programme im Überblick

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, besser bekannt als KfW, gehört zu den wichtigsten Förderinstituten für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Seit 2024 ist sie auch für die staatliche Förderung des Einbaus neuer klimafreundlicher Heizungen zuständig.

Im Sommer 2026 wurden die Rahmenbedingungen erneut umfassend verändert. Seit der BEG-Reform im Juli 2026 gelten neue Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wenige Tage später trat zudem das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft.

Für Eigentümer besonders relevant: Die Grundförderung für eine förderfähige neue Heizung beträgt weiterhin 30 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer können je nach Einkommen und ausgetauschter Altanlage zusätzliche Boni erhalten. Dadurch sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 Prozent Förderung möglich.

Die KfW Förderung: Was ist das eigentlich?

Die KfW ist eine staatliche Förderbank. Sie unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen unter anderem beim Bau, Kauf und bei der energetischen Modernisierung von Immobilien.

Im Gebäudebereich bietet die KfW unterschiedliche Förderprodukte an. Dazu gehören beispielsweise die Förderung neuer klimafreundlicher Heizungen, Kredite für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus, Ergänzungskredite für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen sowie Förderkredite für energieeffiziente Neubauten.

Für den Heizungstausch ist insbesondere das Programm Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude, KfW 458, relevant.

Heizungsförderung 2026

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wurde die bisherige allgemeine Pflicht abgeschafft, beim Einbau einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen. Eigentümer können grundsätzlich wieder freier zwischen unterschiedlichen Heiztechnologien wählen. Auch der Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen ist gesetzlich grundsätzlich wieder möglich.

Wichtig: Gesetzlich zulässig bedeutet nicht automatisch förderfähig.

Die KfW fördert weiterhin gezielt klimafreundliche Heizsysteme. Eine neue konventionelle Öl- oder Gasheizung erhält deshalb nicht automatisch eine BEG Heizungsförderung.

Wie hoch ist die KfW Heizungsförderung 2026?

Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und möglichen Bonusförderungen zusammen.

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich können selbstnutzende Eigentümer einen Klimageschwindigkeitsbonus und einen Einkommensbonus erhalten.

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt derzeit 16 Prozent. Er wird unter anderem gewährt, wenn bestimmte noch funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gasetagenheizungen oder Nachtspeicherheizungen beziehungsweise mindestens 20 Jahre alte Gaszentralheizungen oder Biomasseheizungen ersetzt werden. Ab Februar 2027 sinkt der Bonus erstmals um vier Prozentpunkte. Anschließend wird er halbjährlich weiter reduziert und entfällt ab August 2028.

Der Einkommensbonus ist seit Juli 2026 gestaffelt:

Zu versteuerndes HaushaltsjahreseinkommenEinkommensbonus
bis 30.000 Euro40 %
30.001 bis 40.000 Euro30 %
40.001 bis 50.000 Euro10 %
über 50.000 Eurokein Bonus

Bei mindestens einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind im Haushalt erhöhen sich diese Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro.

Grundförderung und Bonusförderungen werden regulär bei 70 Prozent gedeckelt. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro kann die Obergrenze auf 80 Prozent steigen. Durch den Familienzuschlag kann sich diese relevante Einkommensgrenze auf 40.000 Euro verschieben.

Wie hoch sind die förderfähigen Kosten?

Auch die Förderhöchstbeträge wurden im Juli 2026 verändert.

Bei einem Einfamilienhaus beziehungsweise der ersten Wohneinheit berücksichtigt die KfW aktuell maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten.

Für Mehrfamilienhäuser gelten folgende Beträge:

WohneinheitFörderfähige Kosten
1. Wohneinheit28.000 Euro
2. bis 6. Wohneinheitjeweils 15.000 Euro
ab 7. Wohneinheitjeweils 8.000 Euro

Ab Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit erstmals um 750 Euro. Anschließend wird er jeweils im Februar und August um weitere 750 Euro reduziert.

Bei einem Einfamilienhaus können aktuell beispielsweise maximal 22.400 Euro Zuschuss erreicht werden, wenn die Voraussetzungen für die maximale Förderquote von 80 Prozent erfüllt sind.

Welche Heizungen werden 2026 von der KfW gefördert?

Die KfW fördert insbesondere folgende Heizsysteme und Maßnahmen:

Heizsystem oder MaßnahmeFörderung 2026
Wärmepumpe30 % Grundförderung plus mögliche Boni
Solarthermie30 % Grundförderung plus mögliche Boni
Biomasseheizung30 % Grundförderung plus mögliche Boni
Brennstoffzellenheizung30 % Grundförderung plus mögliche Boni
Wasserstofffähige HeizungFörderung der förderfähigen Investitionsmehrkosten
Innovative Heiztechnik30 % Grundförderung plus mögliche Boni
Gebäudenetzanschluss30 % Grundförderung plus mögliche Boni
Wärmenetzanschluss30 % Grundförderung plus mögliche Boni

Zusätzlich können unter anderem Fachplanung, Baubegleitung, bestimmte Umfeldmaßnahmen sowie eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt berücksichtigt werden.

Kein Effizienzbonus für Wärmepumpen mehr

Eine besonders wichtige Änderung betrifft Wärmepumpen.

Der frühere zusätzliche Effizienzbonus von fünf Prozent für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder bestimmten Wärmequellen ist im Juli 2026 entfallen.

Damit erhalten Wärmepumpen aktuell grundsätzlich 30 Prozent Grundförderung. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus können zusätzlich hinzukommen.

Für das erste Quartal 2027 ist allerdings bereits die nächste Änderung angekündigt: Ein neuer Wertschöpfungsbonus soll Wärmepumpen fördern, die innerhalb der EU gefertigt, gebaut oder zusammengebaut werden. Nach dem derzeit angekündigten Modell soll die Grundförderung für Wärmepumpen grundsätzlich auf 15 Prozent sinken und bei Erfüllung der europäischen Wertschöpfungskriterien um weitere 15 Prozentpunkte ergänzt werden. Die Detailregelungen sind Stand August 2026 noch nicht vollständig umgesetzt.

Biomasse: Emissionsminderungszuschlag abgeschafft

Auch der bisherige pauschale Emissionsminderungszuschlag für neu eingebaute Biomasseheizungen ist seit Juli 2026 entfallen.

Die frühere zusätzliche Förderung von 2.500 Euro beim Einbau einer neuen Biomasseheizung gilt damit nicht mehr.

Voraussetzungen

Das KfW Programm 458 gilt für bestehende Wohngebäude. Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige des Gebäudes muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.

Außerdem muss der Einbau der neuen Heizung mit einer Optimierung des Heizungsverteilungssystems verbunden werden. Dazu gehört bei wassergeführten Systemen insbesondere der hydraulische Abgleich.

Eigenbauanlagen, Prototypen sowie gebrauchte Anlagen beziehungsweise Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Komponenten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Ergänzungskredit 358 und 359

Neben dem Zuschuss können Eigentümer einen KfW Ergänzungskredit für bereits bezuschusste energetische Einzelmaßnahmen nutzen.

Über die Programme 358 und 359 sind Kredite von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit möglich. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass bereits eine Zuschusszusage der KfW oder ein entsprechender Bewilligungsbescheid für die zugrunde liegende Einzelmaßnahme vorliegt.

Für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro gibt es eine besonders zinsverbilligte Variante.

Der Ergänzungskredit kann beispielsweise genutzt werden, um einen Teil der Kosten des Heizungstauschs zu finanzieren, der nicht durch den Zuschuss gedeckt wird.

KfW Programm 261 für die Komplettsanierung

Wer nicht nur die Heizung austauscht, sondern sein gesamtes Bestandsgebäude energetisch saniert, kann das KfW-Programm Wohngebäude – Kredit 261 nutzen.

Seit Juli 2026 sind Förderkredite von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit möglich. Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt davon ab, welchen Effizienzhausstandard das Gebäude nach der Sanierung erreicht.

EffizienzhausstandardTilgungszuschuss
EH 40 EE10 %
EH 40 NH15 %
EH 55 EE5 %
EH 55 NH10 %
EH 70 NH5 %
EH 85 NH5 %
Denkmal EE5 %
Denkmal NH10 %

Für ein Worst Performing Building können weitere zehn Prozentpunkte hinzukommen. Bei einer förderfähigen seriellen Sanierung sind weitere 15 Prozentpunkte möglich. Unter entsprechenden Voraussetzungen lassen sich die Boni kombinieren.

Maßnahmen für eine Effizienzhaussanierung

Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Gebäude ab. Typische Bestandteile einer energetischen Komplettsanierung sind beispielsweise:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung des Daches
  • Dämmung von Keller- oder Geschossdecken
  • Austausch alter Fenster und Außentüren
  • Optimierung oder Erneuerung der Lüftungsanlage
  • Einbau einer effizienten Heizungsanlage
  • Nutzung erneuerbarer Energien
  • Fachplanung und energetische Baubegleitung

Für das KfW Programm 261 ist die Einbindung eines Energieeffizienzexperten erforderlich.

Förderung im Neubau

Die Heizungsförderung 458 ist auf bestehende Wohngebäude ausgerichtet und sollte nicht mit der Neubauförderung verwechselt werden.

Für Neubauten gibt es unter anderem das Programm Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude 297/298.

Für ein klimafreundliches Wohngebäude können je nach Förderstufe hohe Kreditbeträge je Wohneinheit möglich sein. Bei höheren Nachhaltigkeitsanforderungen kann sich der maximal verfügbare Kredit erhöhen.

Für Familien mit Kindern beziehungsweise Alleinerziehende steht außerdem das Programm Wohneigentum für Familien – Neubau 300 zur Verfügung. Die möglichen Kreditbeträge hängen unter anderem von Kinderzahl, Einkommen und Nachhaltigkeitsstandard ab.

Wie funktioniert die Antragstellung für die Heizungsförderung?

Die Antragstellung ist heute umfangreicher als eine reine Online-Registrierung. Für die Heizungsförderung 458 gilt grundsätzlich folgender Ablauf:

  1. Fachunternehmen oder Energieeffizienzexperten beauftragen: Für die Antragstellung wird eine Bestätigung zum Antrag, die sogenannte BzA, benötigt.
  2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen: Der Vertrag muss bereits bei Antragstellung vorliegen und eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage enthalten. Die Klausel darf nicht nachträglich ergänzt werden.
  3. Antrag über „Meine KfW“ stellen: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort eingereicht werden. Dafür wird die BzA-ID benötigt.
  4. Förderzusage abwarten und Maßnahme umsetzen: Nach der Zusage kann das Vorhaben umgesetzt werden. Dafür stehen grundsätzlich bis zu 36 Monate zur Verfügung.
  5. Nachweise einreichen: Nach Fertigstellung erstellt das Fachunternehmen oder der Energieeffizienzexperte die Bestätigung nach Durchführung, kurz BnD. Rechnungen und gegebenenfalls weitere Nachweise werden anschließend bei der KfW hochgeladen.
  6. Zuschuss erhalten: Nach Prüfung der Unterlagen zahlt die KfW den bewilligten Zuschuss aus.

Was sind die Vorteile einer KfW Förderung?

Eine KfW Förderung kann die Kosten einer energetischen Modernisierung erheblich reduzieren. Besonders beim Heizungstausch sind 2026 hohe Zuschüsse möglich.

Zu den wichtigsten Vorteilen zählen:

  • Zuschüsse von 30 bis unter bestimmten Voraussetzungen 80 Prozent beim förderfähigen Heizungstausch
  • zusätzliche Förderkredite für Einzelmaßnahmen
  • Förderkredite für umfassende Effizienzhaussanierungen
  • lange Laufzeiten bei verschiedenen Kreditprogrammen
  • Kombination verschiedener Förderbausteine innerhalb der jeweiligen Förderbedingungen

Die aktuellen Zinsen sollten immer zum Zeitpunkt der Finanzierung geprüft werden, da die KfW ihre Kreditkonditionen abhängig vom Kapitalmarkt laufend anpasst.

Gibt es auch Nachteile bei einer KfW Finanzierung?

KfW-Förderkredite sind nicht automatisch in jeder Finanzierungssituation die günstigste Lösung. Ein Vergleich mit klassischen Bankkrediten bleibt deshalb sinnvoll.

Hinzu kommt, dass die Förderprogramme konkrete technische und organisatorische Voraussetzungen vorgeben. Beim Programm 261 sind beispielsweise keine Teilrückzahlungen oder Sondertilgungen vorgesehen. Eine vollständige vorzeitige Rückzahlung ist möglich, kann aber eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen.

Auch die Antragstellung muss exakt in der vorgesehenen Reihenfolge erfolgen. Fehler bei Verträgen, Nachweisen oder dem Zeitpunkt des Maßnahmenbeginns können den Förderanspruch gefährden.

KfW bleibt für Eigentümer 2026 attraktiv

Die KfW bleibt auch nach der Reform im Sommer 2026 die zentrale Anlaufstelle für die Förderung neuer klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Wohngebäuden.

Mit dem GModG haben Eigentümer zwar wieder größere Freiheit bei der Wahl ihrer Heiztechnik. Die staatliche Förderung setzt jedoch weiterhin gezielte finanzielle Anreize für klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen oder den Anschluss an ein Wärme- beziehungsweise Gebäudenetz.

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Durch Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind für Selbstnutzer deutlich höhere Fördersätze möglich. In bestimmten Einkommenskonstellationen beträgt die maximale Förderquote bis zu 80 Prozent. Gleichzeitig sinken sowohl der Klimageschwindigkeitsbonus als auch der Förderhöchstbetrag ab 2027 schrittweise.

Jan-Philipp Hotze

Über den Autor

Jan-Philipp Hotze

Als Geschäftsführer von ökoloco ist es Jan-Philipps Ziel, jeden Haushalt nachhaltig zu versorgen und dabei zu helfen, eine kohlenstoffarme Wirtschaft aufzubauen. Als Kaufmann mit einem Bachelor in Betriebswirtschaft und einem Master in Energiewirtschaft ist Jan-Philipp Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Energieeffizienz. In unserem Ratgeber schreibt er zu allen Themen rund um Heiztechnik und Energiewirtschaft vom Wärmepumpen-Test über die Kosten von Luftwärmepumpen bis hin zur Infrarotheizung.
Fragen können Sie gerne an service@oekoloco.de richten.

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