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Auch wenn es in der Politik häufig diskutiert wurde: Ein Verbot von Nachtspeicherheizungen gibt es nicht. Das gilt auch mit dem neuen Heizungsgesetz ab 2024. Ob eine Nachtspeicherheizung in Zukunft Sinn macht, Kosten sowie Vor- und Nachteile im Überblick.
Nein, ein Verbot von Nachtspeicher- und Elektroheizungen gibt es zum jetzigen Zeitpunkt nicht? Auch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024), besser bekannt auch als Heizungsgesetz, sieht kein Verbot vor.
Dass immer wieder von einem Nachtspeicherheizung-Verbot die Rede ist, liegt vor allem an der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Tatsächlich sah diese eine Regelung vor, die den Betrieb bestimmter Modelle untersagt. Davon waren jedoch überwiegend Mehrfamilienhäuser mit schlechter Wärmedämmung betroffen. Privathaushalte dürften demnach wenige davon mitbekommen haben. Zudem galt dieses Verbot für Nachtspeicheröfen nur wenige Jahre. Denn mit einer Überarbeitung der Energieeinsparverordnung wurde es im Jahre 2013 wieder gekippt.
Heute besteht weder ein Verbot noch eine Austauschpflicht für Speicherheizungen. Doch auch wenn sie nicht verboten sind, sollten sich Eigentümer gut überlegen, ob das Heizen mit Strom in ihrem Fall Sinn macht.
Zum einen erhalten Nachtspeicherheizungen keine staatlichen Förderungen durch die KfW oder BAFA. Wer hingegen auf eine regenerative Heizung wie eine Wärmepumpe setzt, dem winken laut Bundesförderung für effiziente Gebäude zwischen 30 und 70 Prozent Förderung. Das ist bei Speicherheizungen nicht möglich. Gerade jetzt lohnt es sich also, Nachtspeicherheizungen durch ein modernes Heizungssystem auszutauschen.
Ein weiterer Grund, warum sich Speicherheizungen oft nicht lohnen, sind die vergleichsweise hohen Strompreise. Dennoch gibt es Szenarien, in denen eine Elektroheizung Sinn machen kann.
Bei Strom handelt es sich anders als bei Öl und Gas um keinen Primärenergieträger. Die Nachtspeicherheizung muss den Strom zunächst in Wärme umwandeln. Das macht sie gegenüber anderen Heizungsarten deutlich weniger effizient und führt zu hohen Betriebskosten. Eine Wärmepumpe ist zwar auch elektrisch, sie gewinnt aber aus einem Teil Strom ein Vielfaches an Wärme. Das ist bei Stromheizungen nicht der Fall.
Dennoch können Nachtspeicheröfen unter bestimmten Voraussetzungen Sinn machen:
Ein Nachtspeicherofen überzeugt durch vergleichsweise geringe Anschaffungskosten. Auch der Aufwand für die Installation ist sehr gering. Demgegenüber stehen jedoch vergleichsweise hohe Betriebskosten, die aus den Strompreisen resultieren.
Die Kosten für einen Nachtspeicherofen liegen zwischen 500 und 1.000 Euro. Die Gesamtkosten hängen von der Anzahl der Räume ab, die mit Heizgeräten ausgestattet werden müssen. Ein durchschnittliches Einfamilienhaus benötigt etwa 5 bis 8 Speicherheizungen und kommt damit auf Kosten von 2.500 bis 8.000 Euro.
Gegenüber anderen Heizungsanlagen sind die Installationskosten zu vernachlässigen. Die Montage von Rohrleitungen, Heizkörpern und Fußbodenheizung entfällt.
Spezielle Nachtstromtarife bieten die meisten Stromversorger heute nicht mehr an. Früher war es üblich, dass Verbraucher nachts günstigeren Strom beziehen konnten. Dadurch erzeugte Wärme speichern Nachtspeicherheizungen durch Schamottsteine im Inneren und konnten so auch tagsüber die daraus gewonnene Wärme nutzen.
Nachtstromtarife sind heute nicht mehr üblich, weshalb hier durchschnittliche Strompreise angenommen werden. Der Strompreis pro Kilowattstunde liegt derzeit bei rund 26 Cent. Wie hoch die Stromkosten ausfallen, hängt vom Heizbedarf der Immobilie ab.
Immobiliengröße | Jährlicher Heizbedarf in kWh | Strompreis je kWh | Jährliche Stromkosten in € |
60 qm Wohnung | 7.800 | 0,26€ | 2.028 |
100 qm Haus | 11.000 | 0,26€ | 2.860 |
150 qm Haus | 15.000 | 0,26€ | 3.900 |
200 qm Haus | 18.000 | 0,26€ | 4.680 |
Eine Nachtspeicherheizung macht aufgrund der hohen Betriebskosten heute nur noch in Ausnahmefällen Sinn. Folgende Vor- und Nachteile lassen sich gegeneinander abwägen:
Ein weiterer Grund, eine Nachtspeicherheizung durch eine regenerative Heizung zu ersetzen, ist die Gefahr durch Asbest bei alten Geräten. Bis 1984 war es üblich, asbesthaltige Bauteile in Nachtspeicheröfen zu verwenden.
Bei Geräten aus den 60er, 70er und 80er Jahren ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass diese belastet sind. Ab 1984 wurde die Verwendung von Asbest verboten.
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