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Seit Beginn des Jahres 2024 gilt das neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz. Hier finden Sie eine Übersicht, welche neuen Rechte und Pflichten das neue GEG für Immobilieneigentümer bereithält. Eine wesentliche Änderung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch vor dem Einbau einer neuen Heizung. Wie dieses aussieht, die GEG-Pflichtinformation als Download und das Wichtigste im Überblick.
Im Rahmen der Beratungspflicht erhalten Eigentümer ein Beratungsprotokoll, das Sie hier downloaden können:
Das Gespräch findet zwischen dem Eigentümer der Immobilie und einer fachkundigen Person statt. Wer dazu zählt, regeln die beiden Paragraph 60b und 88 Absatz 1 des GEG. Als fachkundige Personen gelten demnach Installateure, Heizungsbauer, Schornsteinfeger und Energieberater.
Das Beratungsgespräch ist für alle Eigentümer Pflicht, die nach dem 01.01.2024 eine neue Heizung einbauen lassen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird. Darunter fallen beispielsweise Ölheizungen, Gasthermen und Pelletheizungen. Wärmepumpen hingegen sind ausgenommen.
Ziel des Beratungsgesprächs ist es, Eigentümer über mögliche Risiken einer neuen Heizung mit festen, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen hinzuweisen. Diese bestehen beispielsweise in der Abhängigkeit von Energielieferanten. Hinzu kommen Kostenrisiken durch die CO2-Steuer.
Ebenfalls wichtiger Bestandteil des Gesprächs ist es, auf einen verpflichtenden Mindestanteil an erneuerbaren Energien hinzuweisen.
Dieser gilt für alle Heizungen, die ab 2024 verbaut werden. So müssen diese ab 2029 einen steigenden Anteil an erneuerbaren Energien nutzen. Für Öl- und Gasheizungen bedeutet das beispielsweise, dass sie zum vorgeschriebenen Anteil Bioheizöl bzw. Bioerdgas nutzen müssen.
Darüber hinaus informiert die fachkundige Person über den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung. So ist jede Kommune dazu verpflichtet, einen verbindlichen Wärmeplan auszuarbeiten. Je nach Größe der Kommune gelten andere Fristen:
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