Heizung erneuern: Kosten, Pflicht und welche Ausnahmen gelten

Heizung erneuern

Jede vierte Heizungsanlage in Deutschland ist veraltet. Das ergab eine Studie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft. Dabei gibt es genug Gründe, alte Heizungen zu erneuern: Vom Austausch profitieren auf lange Sicht nicht nur die Umwelt, sondern auch die eigene Geldbörse und der Sicherheitsstandard des Hauses.

Sieben gute Gründe, eine Heizung zu modernisieren

1. Gesetzliche Pflicht: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass Heizungen nach 30 Jahren erneuert werden müssen. In der Pflicht ist hierbei der Eigentümer der Immobilie, bei einem Mietverhältnis in einem Mehrfamilienhaus also der Vermieter. Wer sich nicht an die Richtlinien hält, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

2. Laufende Kosten: Die explodierenden Gas- und Ölpreise sorgen in vielen Haushalten für finanzielle Engpässe. Steigen Sie auf erneuerbare Energien oder eine Gas-Brennwertheizung mit effizienterer Technik um, können Sie die Heizkosten signifikant reduzieren.

3. Abhängigkeit von Gas und Öl: Gas und Öl sind begrenzte Ressourcen. Wer nicht mehr von diesem umkämpften Markt abhängig sein möchte, tut sich etwas Gutes, indem er auf eine Alternative umsteigt.

4. Geringe Betriebssicherheit: Alte Heizungssysteme sind anfälliger für Fehler als moderne. Das gilt auch dann, wenn sie regelmäßig gewartet werden. Am sichersten gehen Sie, wenn Sie Ihre alte Heizung rechtzeitig erneuern lassen.

5. Verschleiß wichtiger Bauteile: Wenn der Heizkessel rostet oder dauerhaft eine hohe Betriebstemperatur benötigt, sollten Sie über einen Austausch nachdenken. Solche Verschleißerscheinungen können für ineffizientes Heizen, aber auch für Sicherheitsrisiken sorgen.

6. Hohe Reparaturkosten: Die Reparatur einer alten Heizung kann viel Geld kosten. Das liegt vor allem daran, dass benötigte Ersatzteile schlechter verfügbar sind. Wenn Sie Ihr Heizsystem modernisieren, kommen die Handwerker einfacher an Ersatzteile und müssen somit weniger Geld verlangen.

7. Abgasemissionen: Eine Heizung mit höherem Wirkungsgrad kann aus derselben Menge an Brennstoff viel mehr Energie gewinnen. Es kommt dadurch auch zu geringeren Abgasemissionen. Denken Sie darüber nach, Ihre Heizung zu erneuern, wenn der Schornsteinfeger bei seinem jährlichen Kontrollbesuch einen Abgasverlust von mehr als elf Prozent beanstandet.

Heizung erneuern: Wann es Pflicht ist und Ausnahmen

Das aktuelle Gesetz schreibt vor: Nach 30 Jahren des Betriebs müssen Sie Ihre Heizung erneuern. Das Alter der Heizanlage finden Sie beispielsweise auf dem Typenschild, den Bauunterlagen oder im Protokoll des Schornsteinfegers.

Mit Öl oder Gas betriebene Konstanttemperaturkessel müssen Sie ebenfalls stilllegen. Das Alter wird hierbei nicht berücksichtigt.

Eine Ausnahme kann gelten, wenn eines der folgenden Kriterien auf Ihre Heizung zutrifft:

  • Sie verfügt über einen Brennwert- oder Niedertemperaturkessel.
  • Sie hat eine Heizleistung von unter 4 oder über 400 Kilowatt.
  • Es handelt sich um eine reine Warmwasseraufbereitungsanlage, einen Heizkessel für besondere Brennstoffe oder Heizgeräte für nur einen Raum.

Eine Ausnahme von der Pflicht gilt auch dann, wenn Sie seit frühestens dem 1. Februar 2002 Eigentümer von einem Zwei- oder Einfamilienhaus sind. Ebenso können „besondere Umstände“ dazu führen, dass das Modernisieren der Heizung untragbar ist. Das gilt beispielsweise dann, wenn auf Ihrem Dach keine Solarkollektoren angebracht werden können und selbst ein Anschluss ans Gasnetz keine wirtschaftliche Möglichkeit darstellt.

Achtung: Ab 2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Hier gelten neue Vorschriften. Eine Übersicht finden Betroffene in unserem Ratgeber zum GEG 2024

Wann sollte ich meine Heizung erneuern?

Der Austausch einer Heizanlage erfolgt bestenfalls in der warmen Jahreszeit. So umgehen Sie die Möglichkeit eines Ausfalls im Winter. Dieser sorgt nicht nur für eine kalte Wohnung, sondern birgt auch die Risiken der Schimmelbildung oder einer durch Frost berstenden Wasserleitung.

Diese Optionen gibt es

Beim Austausch Ihrer alten Heizung gegen eine neue können Sie sich für zahlreiche Ausführungen entscheiden. Die gängigsten Optionen sind die folgenden:

  • Wärmepumpe: Sie zieht ihre Energie aus dem Grundwasser, dem Erdboden oder der Umgebungsluft. Laut der Bundesregierung und der Stiftung Warentest ist die Wärmepumpenheizung besonders in Sachen Klimaschutz eine sinnvolle Alternative. Sie ermöglicht ein klimaneutrales, von fossilen Brennstoffen unabhängiges Heizen.
  • Solarthermie: Solarkollektoren können mithilfe der Sonnenkraft das Heiz- oder Brauchwasser erwärmen. Die Stiftung Warentest weist trotz der sehr guten Klimabilanz darauf hin, dass Solarenergie nicht jederzeit verfügbar ist. Um ganzjährig heizen zu können, muss Solarthermie daher mit einem anderen Heizsystem kombiniert werden.
  • Brennstoffzellenheizung: Diese Anlage arbeitet nach dem Kraft-Wärme-Kopplung-Prinzip. Das bedeutet, dass die Wärme, die bei der Stromerzeugung anfällt, für die Heizung genutzt wird. Die Brennstoffzellenheizung weist daher eine besondere Effizienz auf.
  • Pellet- oder Hackschnitzelheizung: Pelletheizungen verfeuern Holzreste aus der Holzwirtschaft und greifen somit auf einen nachwachsenden Rohstoff zurück. Die Brennstoffkosten sind deutlich niedriger als bei einer Gasheizung, dafür steigt der Wartungsaufwand. Auch der Platzbedarf für das Holz darf nicht vernachlässigt werden. Im Altbau sind Pelletheizungen grundsätzlich zugelassen, in neuen Gebäuden sind sie als Hybridlösungen erlaubt.
  • Gasbrennwertheizung: Neben der Verbrennung im Heizkessel nutzen diese Heizanlagen auch die Wärmeenergie des Kondensats, das bei der Abkühlung der Abgase entsteht. Sie weisen dadurch eine besonders hohe Energieeffizienz auf. In Sachen Nachhaltigkeit lässt die Gasbrennwertheizung jedoch zu wünschen übrig. Weiterhin können Verbraucher sich aufgrund des Ukrainekrieges und seiner Konsequenzen nicht sicher sein, ob die Gasversorgung langfristig gesichert ist.
  • Hybridheizung: Hier werden zwei Heizsysteme miteinander kombiniert. In den meisten Fällen steht auf der einen Seite eine Gas- oder Ölheizung, auf der anderen Seite eine regenerative Wärmequelle wie beispielsweise Solarthermie. Doch auch zwei erneuerbare Heizsysteme wie eine Wärmepumpe und eine Pelletheizung können kombiniert werden.

Was kostet es, die Heizung zu erneuern?

Aufgrund der hohen Anzahl an Faktoren gibt es keine allgemeingültige Antwort auf diese Frage. Eine wichtige Rolle spielt die regionale Verfügbarkeit des jeweiligen Heizsystems. Außerdem können die Maßnahmen, die für den Einbau der neuen Heizung nötig sind, die Kosten stark beeinflussen. Beispielsweise kann die Erneuerung der Heizung in einem Altbau deutlich teurer werden als in einem neuen Gebäude.

Sie können sich schätzungsweise an den folgenden Werten orientieren:

  • Wärmepumpe: Luft-Wasser-Wärmepumpen bewegen sich inklusive Installation zwischen 27.000 und 40.000 Euro. Andere Wärmepumpen sind deutlich teurer.
  • Solarthermie: 800 bis 1000 Euro pro Quadratmeter
  • Brennstoffzellenheizung: 30.000 bis 35.000 Euro
  • Pellet- oder Hackschnitzelheizung: 20.000 bis 25.000 Euro
  • Gasbrennwertheizung: 7.000 bis 13.500 Euro

In diesen Fällen können Sie mit einer Förderung rechnen

Viele Eigentümer und Vermieter scheuen sich davor, die Heizung zu erneuern, weil sie hohe Kosten fürchten. Um diese Ängste abzubauen, bietet der Staat verschiedene Fördermittel an. Im Jahr 2020 wurde der Schwerpunkt der Förderung auf erneuerbare Energien gelegt. Gas- und Ölheizungen werden jetzt nicht mehr staatlich gefördert. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über mögliche Fördersätze.

Maßnahme

Maximale Höhe der Förderung

Wärmepumpe

40%

Solarthermie

35%

Brennstoffzellenheizung mit grünem Wasserstoff oder Methan

35%

Pelletheizung

20%

Achtung: Ab 2024 werden die Förderungen voraussichtlich angepasst. Die neue Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude befindet sich derzeit noch in der Abstimmung. 

Adresse

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Im Teelbruch 130
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