Heizung erneuern: Kosten, Pflicht und Förderung 2026
Jede vierte Heizungsanlage in Deutschland ist veraltet. Das ergab eine Studie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft. Dabei gibt es genug Gründe, alte Heizungen zu erneuern: Vom Austausch profitieren auf lange Sicht nicht nur die Umwelt, sondern auch die eigene Geldbörse und der Sicherheitsstandard des Hauses.
Sieben gute Gründe, eine Heizung zu modernisieren
1. Attraktive Förderungen: Wer seine alte Öl- oder Gasheizung durch ein förderfähiges klimafreundliches Heizsystem ersetzt, kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) staatliche Zuschüsse erhalten. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Je nach persönlicher Situation und Art der neuen Heizung sind zusätzliche Boni möglich. Für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen sind seit Juli 2026 Zuschüsse von bis zu 80 Prozent möglich; regulär liegt die maximale Förderquote bei 70 Prozent. Mehr dazu weiter unten.
2. Laufende Kosten: Die explodierenden Gas- und Ölpreise sorgen in vielen Haushalten für finanzielle Engpässe. Steigen Sie auf erneuerbare Energien oder eine Gas-Brennwertheizung mit effizienterer Technik um, können Sie die Heizkosten signifikant reduzieren.
3. Abhängigkeit von Gas und Öl: Gas und Öl sind begrenzte Ressourcen. Wer nicht mehr von diesem umkämpften Markt abhängig sein möchte, tut sich etwas Gutes, indem er auf eine Alternative umsteigt.
4. Geringe Betriebssicherheit: Alte Heizungssysteme sind anfälliger für Fehler als moderne. Das gilt auch dann, wenn sie regelmäßig gewartet werden. Am sichersten gehen Sie, wenn Sie Ihre alte Heizung rechtzeitig erneuern lassen.
5. Verschleiß wichtiger Bauteile: Wenn der Heizkessel rostet oder dauerhaft eine hohe Betriebstemperatur benötigt, sollten Sie über einen Austausch nachdenken. Solche Verschleißerscheinungen können für ineffizientes Heizen, aber auch für Sicherheitsrisiken sorgen.
6. Hohe Reparaturkosten: Die Reparatur einer alten Heizung kann viel Geld kosten. Das liegt vor allem daran, dass benötigte Ersatzteile schlechter verfügbar sind. Wenn Sie Ihr Heizsystem modernisieren, kommen die Handwerker einfacher an Ersatzteile und müssen somit weniger Geld verlangen.
7. Abgasemissionen: Eine Heizung mit höherem Wirkungsgrad kann aus derselben Menge an Brennstoff viel mehr Energie gewinnen. Es kommt dadurch auch zu geringeren Abgasemissionen. Denken Sie darüber nach, Ihre Heizung zu erneuern, wenn der Schornsteinfeger bei seinem jährlichen Kontrollbesuch einen Abgasverlust von mehr als elf Prozent beanstandet.
Heizung erneuern: Wann es Pflicht ist und Ausnahmen

Für bestehende Heizungen gilt auch 2026: Eine funktionsfähige Gas- oder Ölheizung muss grundsätzlich nicht allein aufgrund ihres Alters gegen eine regenerative Heizung ausgetauscht werden. Auch die Reparatur einer bestehenden Anlage ist weiterhin möglich.
Mit dem seit dem 29. Juli 2026 geltenden Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist zudem die bisherige pauschale Vorgabe entfallen, nach der neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien bereitstellen mussten. Eigentümer können daher auch bei einem irreparablen Defekt grundsätzlich selbst entscheiden, welches Heizsystem sie als Ersatz einbauen. Neben Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse- und Hybridheizungen sind weiterhin auch neue Öl- und Gasheizungen zulässig.
Für neue fossile Heizungen gelten allerdings langfristig besondere Anforderungen. Ab 2029 müssen neu eingebaute Öl- und Gasheizungen schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. Die sogenannte Biotreppe beginnt 2029 mit 10 Prozent, steigt 2030 auf 15 Prozent, 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent. Ab 2045 müssen die zum Heizen eingesetzten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.
Diese Heizsysteme stehen 2026 zur Auswahl
Durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz haben Eigentümer beim Heizungstausch wieder eine größere Auswahl. Welches Heizsystem sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Gebäude, dem energetischen Zustand, den vorhandenen Heizflächen, den Investitionskosten und der lokalen Infrastruktur ab.
- Wärmepumpe: Wärmepumpen nutzen Wärme aus der Umgebungsluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser und heben diese mithilfe von Strom auf das benötigte Temperaturniveau. Besonders effizient arbeiten sie bei niedrigen Vorlauftemperaturen. Im Neubau gehören Wärmepumpen inzwischen zu den wichtigsten Heizsystemen.
- Solarthermie: Solarthermieanlagen nutzen Sonnenenergie zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Da die verfügbare Sonnenenergie im Jahresverlauf schwankt, werden sie in der Regel mit einem weiteren Wärmeerzeuger kombiniert.
- Brennstoffzellenheizung: Eine Brennstoffzellenheizung erzeugt gleichzeitig Strom und Wärme. Welchen Beitrag sie zum Klimaschutz leistet, hängt insbesondere davon ab, welcher Energieträger beziehungsweise Wasserstoff für den Betrieb eingesetzt wird.
- Holzheizung: Zu den Biomasseheizungen zählen unter anderem Hackschnitzel-, Scheitholz- und Pelletheizungen. Sie nutzen nachwachsende Brennstoffe, benötigen allerdings Lagerraum und verursachen einen höheren Wartungsaufwand als beispielsweise eine Wärmepumpe.
- Wasserstoff-Heizung: Gasheizungen können perspektivisch auch mit Wasserstoff betrieben werden, sofern Gerät und Infrastruktur dafür geeignet sind. Ob Wasserstoff für die Gebäudeheizung an einem konkreten Standort verfügbar und wirtschaftlich sinnvoll sein wird, hängt insbesondere vom zukünftigen Ausbau der entsprechenden Netze ab.
- Fernwärme: Befindet sich ein Gebäude in einem bestehenden oder geplanten Wärmenetzgebiet, kann der Anschluss an ein Fernwärmenetz eine Alternative zur eigenen Heizungsanlage sein. Die kommunale Wärmeplanung kann Eigentümern Hinweise darauf geben, wo entsprechende Wärmenetze vorgesehen sind.
- Hybridheizung: Bei einer Hybridheizung werden zwei Wärmeerzeuger kombiniert. Möglich ist beispielsweise die Kombination einer Wärmepumpe mit einer Gas- oder Ölheizung. Auch Kombinationen verschiedener erneuerbarer Wärmequellen sind möglich. Wird eine neue fossile Komponente eingebaut, müssen dabei die künftig geltenden Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe berücksichtigt werden.
Wann sollte ich meine Heizung erneuern?

Der Austausch einer Heizanlage erfolgt bestenfalls in der warmen Jahreszeit. So umgehen Sie die Möglichkeit eines Ausfalls im Winter. Dieser sorgt nicht nur für eine kalte Wohnung, sondern birgt auch die Risiken der Schimmelbildung oder einer durch Frost berstenden Wasserleitung.
Was kostet es, die Heizung zu erneuern?
Aufgrund der hohen Anzahl an Faktoren gibt es keine allgemeingültige Antwort auf diese Frage. Eine wichtige Rolle spielt die regionale Verfügbarkeit des jeweiligen Heizsystems. Außerdem können die Maßnahmen, die für den Einbau der neuen Heizung nötig sind, die Kosten stark beeinflussen. Beispielsweise kann die Erneuerung der Heizung in einem Altbau deutlich teurer werden als in einem neuen Gebäude.
Sie können sich schätzungsweise an den folgenden Werten orientieren:
- Wärmepumpe: Luft-Wasser-Wärmepumpen bewegen sich inklusive Installation zwischen 27.000 und 40.000 Euro. Andere Wärmepumpen sind deutlich teurer.
- Solarthermie: 800 bis 1000 Euro pro Quadratmeter
- Brennstoffzellenheizung: 30.000 bis 35.000 Euro
- Pellet- oder Hackschnitzelheizung: 20.000 bis 25.000 Euro
- Gasbrennwertheizung: 7.000 bis 13.500 Euro
In diesen Fällen können Sie mit einer Förderung rechnen
Der Austausch einer alten Heizung kann mit hohen Investitionskosten verbunden sein. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat deshalb weiterhin den Einbau klimafreundlicher Heizsysteme. Seit dem 21. Juli 2026 gelten angepasste Förderbedingungen. Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Für Wohngebäude gelten aktuell folgende Förderbausteine:
| Förderung / Bonus | Förderhöhe | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung, beispielsweise einer Wärmepumpe, Biomasseheizung oder Solarthermieanlage. |
| Einkommensbonus | +10 %, +30 % oder +40 % | Für selbstnutzende Eigentümer. 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro und 10 % bis 50.000 Euro. |
| Familienzuschlag | höhere Einkommensgrenze | Lebt mindestens ein minderjähriges kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze für den Einkommensbonus einmalig um 10.000 Euro. |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +16 % | Für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch bestimmter funktionsfähiger fossiler oder alter Heizungen. Die alte Anlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden. |
| Maximale Förderung | bis zu 80 % | Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro sind insgesamt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich. In den übrigen Fällen ist die Förderung für selbstnutzende Eigentümer grundsätzlich auf 70 % begrenzt. |
Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt unter anderem beim Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung sowie unter bestimmten Voraussetzungen bei älteren Gas- und Biomasseheizungen. Er beträgt aktuell 16 Prozent und wird erstmals zum 1. Februar 2027 um vier Prozentpunkte reduziert. Anschließend sinkt er halbjährlich weiter und entfällt für Anträge ab dem 1. August 2028.
Der frühere Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen beziehungsweise Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen. Gleiches gilt für den bisherigen Emissionsminderungszuschlag bei Biomasseheizungen.
Für die erste Wohneinheit werden 2026 maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Dieser Betrag sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und anschließend halbjährlich um jeweils 750 Euro.