Wärmepumpe Förderung 2025: Zwischen 30 und 70 Prozent Zuschüsse
Nach langen politischen Diskussionen ist am 01.01.2024 das neue Gebäudeenergiegesetzt in Kraft getreten. Im Zuge dessen hat die Ampelkoalition rund um Klimaschutz-Minister Robert Habeck auch die Förderungen für Wärmepumpen angepasst. Grundlage hierfür bildet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Mit welchen Zuschüssen Eigentümer für den Einbau einer Wärmepumpe rechnen können und Voraussetzungen.
Wärmepumpen-Förderung durch die BEG
Zusammen mit dem neuen Heizungsgesetz gilt seit 2024 auch eine Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ziel ist es, die Förderung von klimafreundlichen Heizungsarten wie Wärmepumpen zu vereinfachen.
Gab es zuvor verschiedene Programme durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sorgt das neue BEG für eine Vereinheitlichung der Heizungsförderung. Demnach fördert der Staat alle klimafreundlichen Heizungen im gleichen Maße. Wie genau das aussieht, erfahren Eigentümer im Folgenden.
Welche Voraussetzungen gelten für Zuschüsse in 2025?
In 2025 sind alle Heizungen förderfähig, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Dazu zählen neben Wärmepumpen auch Biomasseheizungen, Gasheizungen mit Bio-Erdgas oder Hybridheizungen. Hier macht der Staat auch keinen Unterschied dabei, um welche Art von Wärmepumpe es sich handelt. Sowohl für Luftwärmepumpen als auch für Grundwasser- und Erdwärmepumpen erhalten Eigentümer die gleichen Zuschüsse.
Ziel des neuen Heizungsgesetzes ist es, ab 2045 vollständig klimaneutral zu heizen. Da Wärmepumpen bereits heute zu 100 Prozent erneuerbare Energien nutzen, erfüllen sie auch über 2045 hinaus den gesetzlichen Vorgaben.
Welche Förderungen gibt es?
Zunächst gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent. Letztere erhalten alle Heizungen, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Wärmepumpe oder eine andere klimaneutrale Heizungsart handelt.
Aufstocken lässt sich diese Grundförderung durch weitere Boni. Diese zusätzlichen Boni erhalten jedoch nur Eigentümer, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier eine Übersicht:
Bonus
Höhe
Antragsberechtigte
Voraussetzung
Grundförderung
30%
Alle
Diese gilt für alle Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden beantragen.
Innovationsbonus
5%
Alle
Diese Förderung erhalten Eigentümer, wenn sie eine Grundwasserwärmepumpe oder Erdwärmepumpe installieren lassen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein klimafreundliches Kältemittel zu nutzen.
Klima-Geschwindigkeitsbonus
20%
Selbstnutzende Wohneigentümer
Hiermit belohnt der Staat Eigentümer, die die Klimaschutzziele besonders schnell umsetzen. Ab 2025 nimmt die Höhe schrittweise ab.
Einkommensbonus
30%
Selbstnutzende Wohneigentümer
Diese Subvention erhalten Eigentümer, deren jährliches Einkommen unter 40.000 Euro liegt.
Maximale Förderung von 70 Prozent
Alle hier aufgeführten Boni lassen sich miteinander kombinieren. Die maximale Bezuschussung liegt jedoch bei 70 Prozent. Die maximalen förderfähigen Kosten in einem Einfamilienhaus betragen 30.000 Euro. Demnach liegt die Höchstsumme für die Heizungsförderung bei 23.500 Euro.
Dieser Höchstsatz bezieht sich auf die erste Wohneinheit. Mit jeder weiteren Wohneinheit verringert sich die maximal förderfähige Summe. So liegt sie ab der zweiten Wohneinheit bei je 15.000 Euro je Einheit.
5 Prozent Innovationsbonus
Dabei handelt es sich um einen Bonus von 5 Prozent speziell für Wärmepumpen. Für Eigentümer bestehen zwei Möglichkeiten, diese Förderung zu erhalten.
Eine Möglichkeit besteht im Einbau einer Sole-Wasser- oder einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe. Da diese beiden Wärmepumpenarten energieeffizienter arbeiten als Luft-Wasser-Wärmepumpen, belohnt der Staat die Anschaffung.
Die zweite Möglichkeit, den Bonus zu erhalten, besteht in der Verwendung eines klimaneutralen Kältemittels wie R-290, R-1270 oder R-E170. Dabei ist egal, um welche Art von Wärmepumpe es sich handelt.
Bis zu 20 Prozent Klima-Geschwindigkeitsbonus
Dieser gilt beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung bis zum 31.12.2028. Wer bis dahin seine alte Heizung gegen eine klimafreundliche Heizung wie eine Wärmepumpe tauscht, erhält den Bonus in voller Höhe.
In den folgenden Jahren nimmte die Höhe der Förderung schrittweise ab:
Bis 31.12.2028: 20 Prozent
Bis 31.12.2030: 17 Prozent
Bis 31.12.2032: 14 Prozent
Bis 31.12.2034: 11 Prozent
Bis 31.12.2036: 9 Prozent
Danach entfällt der Bonus vollständig.
KfW und BAFA
Die Antragstellung und Auszahlung der Förderung erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Dabei ist das BAFA für die Heizungsförderung zuständig. Dazu zählt auch der Einbau einer neuen Wärmepumpenheizung.
Alle weiteren Angelegenheiten liegen bei der KfW. So bezuschusst der Staat nicht nur den Einbau von klimafreundlichen Heizungen, sondern ebenso Maßnahmen an der Gebäudehülle. Dazu zählt beispielsweise der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung.
Ergänzungskredite durch die KfW
Bei der aufgeführten Grundförderung sowie den möglichen Boni handelt es sich um reine Fördermittel. Hier erhalten Eigentümer eine Bezuschussung der Investitionskosten durch den Staat.
Daneben haben Immobilieneigentümer die Möglichkeit, Kredite mit günstigen Zinsen für Sanierungsmaßnahmen durch die KfW zu erhalten. Die förderfähige Investitionssumme beträgt hier maximal 120.000 Euro.