Wärmepumpe Förderung 2026: Zwischen 30 und 70 Prozent Zuschüsse
Aktueller Stand
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) steht eine Reform des Heizungsgesetzes an. Das Inkrafttreten wird derzeit zum 1. November 2026 erwartet. Bis dahin gilt das GEG 2024 weiter und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) behält ihre Gültigkeit. Sie soll bis mindestens 2029 bestehen bleiben. Da sich Details im laufenden Verfahren noch ändern können, sollten Sie vor Antragstellung den aktuellen Stand prüfen.
Gab es zuvor verschiedene Programme durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), sorgt das neue BEG für eine Vereinheitlichung der Heizungsförderung. Demnach fördert der Staat alle klimafreundlichen Heizungen im gleichen Maße. Wie genau das aussieht, erfahren Eigentümer im Folgenden.
Welche Voraussetzungen gelten für Zuschüsse in 2026?
In 2026 sind alle Heizungen förderfähig, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Dazu zählen neben Wärmepumpen auch Biomasseheizungen, Gasheizungen mit Bio-Erdgas oder Hybridheizungen. Hier macht der Staat auch keinen Unterschied dabei, um welche Art von Wärmepumpe es sich handelt. Sowohl für Luftwärmepumpen als auch für Grundwasser- und Erdwärmepumpen erhalten Eigentümer die gleichen Zuschüsse.
Ziel des neuen Heizungsgesetzes ist es, ab 2045 vollständig klimaneutral zu heizen. Da Wärmepumpen bereits heute zu 100 Prozent erneuerbare Energien nutzen, erfüllen sie auch über 2045 hinaus die gesetzlichen Vorgaben.
Welche Förderungen gibt es?
Zunächst gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent. Letztere erhalten alle Heizungen, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Wärmepumpe oder eine andere klimaneutrale Heizungsart handelt.
Aufstocken lässt sich diese Grundförderung durch weitere Boni. Diese zusätzlichen Boni erhalten jedoch nur Eigentümer, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier eine Übersicht:
Bonus
Höhe
Antragsberechtigte
Voraussetzung
Grundförderung
30%
Alle
Diese gilt für alle Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Innovationsbonus
5%
Alle
Diese Förderung erhalten Eigentümer, wenn sie eine Grundwasserwärmepumpe oder Erdwärmepumpe installieren lassen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein klimafreundliches Kältemittel zu nutzen.
Klima-Geschwindigkeitsbonus
20%
Selbstnutzende Wohneigentümer
Hiermit belohnt der Staat Eigentümer, die die Klimaschutzziele besonders schnell umsetzen. Ab 2028 nimmt die Höhe schrittweise ab.
Einkommensbonus
30%
Selbstnutzende Wohneigentümer
Diese Subvention erhalten Eigentümer, deren jährliches Einkommen unter 40.000 Euro liegt.
Maximale Förderung von 70 Prozent
Alle hier aufgeführten Boni lassen sich miteinander kombinieren. Die maximale Bezuschussung liegt jedoch bei 70 Prozent. Die maximalen förderfähigen Kosten in einem Einfamilienhaus betragen 30.000 Euro. Demnach liegt die Höchstsumme für die Heizungsförderung bei 23.500 Euro.
Dieser Höchstsatz bezieht sich auf die erste Wohneinheit. Mit jeder weiteren Wohneinheit verringert sich die maximal förderfähige Summe. So liegt sie ab der zweiten Wohneinheit bei 15.000 Euro je Einheit.
5 Prozent Innovationsbonus
Dabei handelt es sich um einen Bonus von 5 Prozent speziell für Wärmepumpen. Für Eigentümer bestehen zwei Möglichkeiten, diese Förderung zu erhalten.
Eine Möglichkeit besteht im Einbau einer Sole-Wasser- oder einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe. Da diese beiden Wärmepumpenarten energieeffizienter arbeiten als Luft-Wasser-Wärmepumpen, belohnt der Staat die Anschaffung.
Die zweite Möglichkeit, den Bonus zu erhalten, besteht in der Verwendung eines klimaneutralen Kältemittels wie R-290, R-1270 oder R-E170. Dabei ist egal, um welche Art von Wärmepumpe es sich handelt.
Bis zu 20 Prozent Klima-Geschwindigkeitsbonus
Dieser gilt beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung bis zum 31.12.2028. Wer bis dahin seine alte Heizung gegen eine klimafreundliche Heizung wie eine Wärmepumpenheizung tauscht, erhält den Bonus in voller Höhe.
In den folgenden Jahren nimmt die Höhe der Förderung schrittweise ab:
Bis 31.12.2028: 20 Prozent
Bis 31.12.2030: 17 Prozent
Bis 31.12.2032: 14 Prozent
Bis 31.12.2034: 11 Prozent
Bis 31.12.2036: 9 Prozent
Danach entfällt der Bonus vollständig.
Schritt für Schritt zum Antrag
Bei der Antragstellung gilt seit der Umstellung auf die KfW eine wichtige Grundregel. So muss der Antrag gestellt und die Förderung zugesagt sein, bevor der Auftrag an den Heizungsinstallateur vergeben wird. Wer diese Reihenfolge nicht einhält, verliert den gesamten Förderanspruch.
Ber der Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
Beratung und Angebot einholen: Lassen Sie sich zunächst von einem Fachunternehmen oder einem Energieeffizienz-Experten beraten und holen Sie ein konkretes Angebot ein.
Vertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen: Der Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb muss zwei Pflichtangaben enthalten. Zum einen das voraussichtliche Umsetzungsdatum und eine aufschiebende oder auflösende Bedingung. Diese Klausel sorgt dafür, dass der Vertrag erst wirksam wird, wenn die KfW die Förderung zusagt.
Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen: Der Fachbetrieb erstellt die sogenannte Bestätigung zum Antrag und übermittelt sie an die KfW. Sie erhalten dafür eine 15-stellige BzA-ID, die Sie für den Onlineantrag benötigen. Ein externer Energieberater ist dafür nicht zwingend nötig. Ein Heizungsbauer mit Meisterqualifikation genügt.
Antrag im KfW-Portal stellen: Registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ und beantragen Sie den Zuschuss im Programm 458; dafür benötigen Sie die BzA-ID und den Vertrag. Den Antrag stellen Sie als Eigentümer selbst und direkt bei der KfW – nicht über die Hausbank wie bei KfW-Krediten.
Förderzusage abwarten: Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis acht Wochen. Erst nach der schriftlichen Zusage darf das Vorhaben starten.
Einbau und Nachweis: Nach der Förderzusage haben Sie drei Jahre Zeit, die Wärmepumpe einzubauen und das Projekt abzuschließen. Anschließend reichen Sie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) zusammen mit den Rechnungen ein, woraufhin die Auszahlung erfolgt.
Ein Hinweis zum Einkommensbonus: Die erforderlichen Einkommensteuerbescheide reichen Sie erst später bei der Nachweiseinreichung ein, nicht bereits bei der Antragstellung.
Dabei bezuschusst die KfW nicht nur den Einbau von klimafreundlichen Heizungen wie Wärmepumpen, sondern ebenso Maßnahmen an der Gebäudehülle. Dazu zählt beispielsweise der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung.
Ergänzungskredite durch die KfW
Bei der aufgeführten Grundförderung sowie den möglichen Boni handelt es sich um reine Fördermittel. Hier erhalten Eigentümer eine Bezuschussung der Investitionskosten durch den Staat.
Daneben haben Immobilieneigentümer die Möglichkeit, Kredite mit günstigen Zinsen für Sanierungsmaßnahmen durch die KfW zu erhalten. Die förderfähige Investitionssumme beträgt hier maximal 120.000 Euro.
Über den Autor
Jan-Philipp Hotze
Als Geschäftsführer von ökoloco ist es Jan-Philipps Ziel, jeden Haushalt nachhaltig zu versorgen und dabei zu helfen, eine kohlenstoffarme Wirtschaft aufzubauen. Als Kaufmann mit einem Bachelor in Betriebswirtschaft und einem Master in Energiewirtschaft ist Jan-Philipp Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Energieeffizienz. In unserem Ratgeber schreibt er zu allen Themen rund um Heiztechnik und Energiewirtschaft vom Wärmepumpen-Test über die Kosten von Luftwärmepumpen bis hin zur Infrarotheizung.
Fragen können Sie gerne an service@oekoloco.de richten.
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