GEG Beratungspflicht: Alles auf einen Blick und Formular zum Download Seit Beginn des Jahres 2024 gilt das neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG),
Heizung berechnen
Inhaltsverzeichnis
Das Jahr 2024 bringt mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Deutschland eine tiefgreifende Wende, was Heiztechnik und die Energieeffizienz von Gebäuden angeht. Besser bekannt auch als Heizungsgesetz stellt es die Weichen für eine nachhaltigere und klimafreundlichere Zukunft, indem es striktere Vorschriften und höhere Standards für Heizsysteme und energetische Sanierungen einführt.
Ziel ist es, den CO2-Ausstoß erheblich zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudesektor signifikant zu steigern. Für Hausbesitzer, Vermieter und Bauherren bedeutet dies weitreichende Veränderungen und Herausforderungen, aber auch große Chancen zur Modernisierung und Energieeinsparung. Um Ihnen Chancen und Pflichten ab 2024 aufzuzeigen, haben wir folgend die wichtigsten Themen rund um das GEG 2024 zusammengefasst.
GEG Beratungspflicht: Alles auf einen Blick und Formular zum Download Seit Beginn des Jahres 2024 gilt das neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG),
Wärmepumpe Förderung 2024: Zwischen 30 und 70 Prozent Zuschüsse Nach langen politischen Diskussionen ist es nun so weit: Am 01.01.2024
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Förderungen ab 2024 im Überblick Das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition sorgte zuletzt für hitzige Debatten. Nicht
Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG): Was Eigentümer ab sofort wissen müssen Pünktlich zum 01.01.2024 ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft
Wird Ihre neue Heizung gefördert, in welcher Höhe und worauf müssen Sie achten, um bares Geld zu sparen? Lesen Sie jetzt alle Tipps und Infos zur Kfw Förderung.
Neue Heizung mit Fördermitteln: Die BAFA Förderung senkt die Anschaffungskosten Ihrer Heizung. Erfahren Sie alles zur Höhe und zu Beantragung der Förderung.
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Am 1. Januar 2024 ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten, die umfangreiche Änderungen für Immobilieneigentümer mit sich bringt. Hauptziel ist die Treibhausgasneutralität bis 2045. Neu installierte Heizungen müssen ab sofort 65 Prozent ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken, allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen und Übergangsregelungen.
Bestehende Heizungen können bis 2045 weiter betrieben werden. Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen nur ausgetauscht werden, wenn es sich um besonders klimaschädliche Ölkonstantkessel handelt. Bei irreparablen Defekten gibt es eine Entscheidungsfrist von mindestens fünf Jahren, die bei einer kommunalen Fernwärmeplanung auf zehn Jahre verlängert werden kann. Vor jedem Heizungstausch ist eine Beratung durch einen Experten verpflichtend.
In Neubaugebieten gilt ab 2024 generell die 65-Prozent-EE-Pflicht. Welche Heizungen zulässig sind, hängt von der kommunalen Wärmeplanung ab, die spätestens bis Mitte 2028 vorgelegt werden muss. Je nach Plan sind Wasserstoff-Netze, Fernwärmenetze oder andere Lösungen möglich.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet eine Grundförderung von 30 Prozent für den Heizungstausch. Diese kann durch verschiedene Boni wie den Einkommensbonus und den Klima-Geschwindigkeitsbonus auf bis zu 70 Prozent erhöht werden. Die maximale förderfähige Summe für Heizungstausch liegt bei 30.000 Euro.
Bis 2026 wird der CO2-Preis staatlich festgelegt und steigt kontinuierlich an. Ab 2027 erfolgt der Übergang in den freien Emissionshandel, was zu weiteren Kostensteigerungen führen kann. Dies soll Anreize für den Wechsel zu erneuerbaren Energien bieten.
Bei irreparablen Defekten einer Heizung in einem Mehrfamilienhaus beginnt die Entscheidungsfrist für das gesamte Gebäude. Die Frist kann verlängert werden, wenn eine Zentralisierung der Heizungsanlage oder eine kommunale Wärmeplanung vorgesehen ist.
Erlaubt sind Heizungen, die die 65-Prozent-EE-Pflicht erfüllen. Dazu zählen Wärmepumpen, Hybridheizungen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, Stromdirektheizungen und grüne Gasheizungen. Für Heizungen, die ab 2024 eingebaut werden, ist ein schrittweiser Anstieg des EE-Anteils bis 2045 vorgeschrieben.
Das neue GEG 2024 bringt zahlreiche Anpassungen und Fördermöglichkeiten, um den Übergang zu erneuerbaren Energien zu erleichtern und die CO2-Bilanz von Gebäuden zu verbessern. Eigentümer sollten sich frühzeitig informieren und Fördermöglichkeiten nutzen, um von den neuen Regelungen zu profitieren.
Über den Autor
Jan-Philipp Hotze
Als Geschäftsführer von ökoloco ist es Jan-Philipps Ziel, jeden Haushalt nachhaltig zu versorgen und dabei zu helfen, eine kohlenstoffarme Wirtschaft…
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