Flüssiggasheizung: Alles zu Kosten, Verbot, Vor- und Nachteile
In Deutschland sind Flüssiggasheizungen nicht sehr verbreitet. Angesichts der politischen Entwicklungen im Zuge der Energiewende tritt Flüssiggas jedoch wieder in den Fokus der Aufmerksamkeit. Denn es gilt als vergleichsweise umweltfreundlicher Brennstoff, da seine Nutzung mit einem geringen CO2-Ausstoß einhergeht. Deshalb kann Flüssiggas unter bestimmten Umständen – insbesondere in Kombination mit erneuerbaren Energien – eine gute Alternative zu anderen Heizanlagen sein.
Erfahren Sie hier, worin sich Flüssiggas von herkömmlichem Erdgas unterscheidet, wie eine Flüssiggasheizung funktioniert und welche Vorteile sie gegenüber anderen Heizsystemen bietet. Lesen Sie außerdem, mit welchen Anschaffungs- und Betriebskosten Sie rechnen müssen, wenn Sie eine Flüssiggasheizung kaufen möchten, ob es staatliche Förderungen gibt und wie die aktuelle Gesetzeslage bezüglich dieser Heizsysteme aussieht.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Flüssiggas?
Flüssiggas ist eine Mischung aus mehreren Gasen, insbesondere Propan, aber auch Butan. Je nach Anwendung kann die Zusammensetzung von Flüssiggas variieren. Dagegen besteht Erdgas vor allem aus Methan. Seinen Namen hat das Flüssiggas wegen seiner Eigenschaft, schon bei leichtem Druck aus dem normalerweise gasförmigen in einen flüssigen Zustand zu wechseln. Flüssiggas entsteht als Nebenprodukt bei der Erdöl- und Erdgasförderung und wird heute als Energieträger genutzt anstatt (wie früher) verbrannt zu werden.
Flüssiggas (auch Liquefied Petroleum Gas, kurz LPG genannt) wird nicht nur in Feuerzeugen und beim Camping zum Kochen verwendet. Sie können es auch als Autogas an Tankstellen kaufen oder in Ihrem Haus zum Heizen verwenden.
Wie funktioniert eine Flüssiggasheizung?
Grundsätzlich unterscheidet sich die Funktionsweise einer Flüssiggasheizung nicht von der einer Gasheizung, die mit Erdgas oder Biogas betrieben wird.
Das Flüssiggas, das für den Betrieb der Heizung benötigt wird, lagert in einem speziellen Flüssiggastank, der im Garten aufgestellt wird. Je nach verfügbarem Platz kann der Tank oberirdisch oder unterirdisch platziert werden. Damit ist das Heizsystem unabhängig von dem öffentlichen Gasnetz und eignet sich somit hervorragend für Gebäude, die keinen Zugang zu dem Gasnetz haben. Auch für Immobilien, deren Zugang zum Gasnetz aufgrund der hohen Entfernung (mehr als 500 Meter) mit zu hohen Kosten verbunden wäre, bietet sich eine Flüssiggasheizung an.
Die Lagerung von Flüssiggas im eigenen Garten hat noch einen anderen wichtigen Vorteil: Es macht Sie unabhängiger von eventuellen Lieferengpässen der Gasversorger und gewährleistet somit eine hohe Versorgungssicherheit. Außerdem riecht es nicht und kann auch zum Kochen verwendet werden.
Der Energiegehalt von Flüssiggas ist höher als bei Erdöl und Erdgas und auch in Sachen Umwelt kann Flüssiggas im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern punkten.
Ist Flüssiggas umweltfreundlich?
Auch wenn Flüssiggas ein Nebenprodukt bei der Erdöl- und Erdgasförderung ist, ist es ein fossiler Brennstoff und gehört nicht zu den erneuerbaren Energien. Im Vergleich zu anderen fossilen Brennstoffen wie Heizöl entstehen bei der Verbrennung von Flüssiggas jedoch deutlich weniger Emissionen. Flüssiggasheizungen setzen beispielsweise rund 15 % weniger CO2-Emissionen frei als Ölheizungen.
Außerdem hat Flüssiggas einen hohen Brennwert. Das heißt, es braucht weniger Flüssiggas als andere fossile Brennstoffe, um dieselbe Energiemenge zu erzeugen. Bei der Verbrennung entsteht sehr wenig Feinstaub, sodass die Luftqualität hierdurch kaum belastet wird. Da Flüssiggas keine Gefahr für Gewässer darstellt, kann es selbst in Wasserschutzgebieten gelagert werden.
Darüber hinaus lässt sich eine Flüssiggasanlage mit vielen anderen umweltfreundlichen Heiztechniken kombinieren, zum Beispiel als Komplett-Set mit einem Blockheizkraftwerk oder einer Solaranlage.
Kosten einer Flüssiggasheizung
Bei der Frage nach den Kosten einer Flüssiggasheizung in einem Einfamilienhaus ist zwischen den Anschaffungskosten und den laufenden Kosten (Betriebskosten) zu unterscheiden.
Zu den Anschaffungskosten gehören die Kosten für das Heizsystem selbst und den Flüssiggastank, in dem das Flüssiggas gelagert wird, sowie die Kosten für die Installation (Material, Einbau, Anschluss). Je nach Modell, Größe und beauftragtem Unternehmen können die Preise hierfür variieren. Als grobe Orientierung kann die folgende Auflistung dienen:
Heizsystem (Komplett-Set): ca. 4.000 bis 7.000 Euro
Flüssiggastank: ca. 1.500 bis 2.200 Euro
Installationskosten: ca. 2.000 bis 3.000 Euro
Daraus ergeben sich Gesamtkosten für die Anschaffung einer Flüssiggasheizung (Komplett-Set) von ca. 7.500 bis 12.200 Euro.
Darüber hinaus sollten Sie auch die Betriebskosten in Ihre Überlegung einbeziehen, wenn Sie Ihre Heizungsanlage auf eine Flüssiggasheizung umrüsten möchten. Zu den laufenden Kosten gehören in erster Linie die für das Flüssiggas selbst sowie Service- und Wartungskosten. Die Kosten für das Flüssiggas hängen natürlich von den jeweiligen Gaspreisen und dem Gasverbrauch ab. Die folgende Übersicht gibt eine ungefähre Einschätzung über die laufenden Kosten einer Flüssiggasheizung (pro Jahr) in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus:
Gasverbrauch: ca. 1.200 bis 1.500 Euro
Wartung: ca. 150 bis 250 Euro
Schornsteinfeger: ca. 100 bis 150 Euro
Demnach fallen in einem Einfamilienhaus in der Summe jährlich ungefähr 1.350 bis 1.900 Euro Betriebskosten für die Flüssiggasheizung an.
Tipp: Durch einen staatlichen Zuschuss, den Sie unter bestimmten Umständen auch erhalten, wenn Sie auf eine Flüssiggasheizung umrüsten, lassen sich die Anschaffungskosten eventuell senken.
Staatliche Fördermöglichkeiten einer Flüssiggasheizung
Der Staat belohnt die Nutzung umweltfreundlicher Energieträger mit Zuschüssen und steuerlichen Vorteilen. Da Flüssiggas zu den fossilen Brennstoffen gehört, ist es eigentlich von der staatlichen Förderung ausgeschlossen. Die anfängliche Förderung einer Flüssiggasheizung in Kombination mit erneuerbaren Energien durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde im August 2022 eingestellt. Seitdem sind nur noch die Kosten der regenerativen Komponenten förderfähig.
Beispiel: Sie möchten in Ihrem Einfamilienhaus eine alte Ölheizung komplett durch eine moderne Flüssiggasheizung ersetzen. Hierfür ist auch der Austausch des Heizkessels erforderlich. Mit einem modernen Brennwertkessel wird das Heizsystem effizienter und wenn die Flüssiggasheizung mit Brennwerttechnik auch noch erneuerbare Energien einsetzt, gibt es hierfür staatliche Förderungen.
Diese betragen bei Flüssiggasheizungen als Gas-Hybridheizung in Kombination mit Biomasse-, Solar- oder Wärmepumpenanlagen bis zu 30 % der förderfähigen Kosten. Für sogenannte „Renewable Ready“-Flüssiggasheizungen ist unter Umständen eine Förderung von bis zu 20 % der förderungsfähigen Kosten möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass die Flüssiggas-Brennwertheizung spätestens nach zwei Jahren aus erneuerbaren Energien produzierte Wärme nutzt.
Zusätzlich zu diesen Förderungen gibt es für Hausbesitzer, die ihre alte Ölheizung gegen eine Gas-Hybridheizung austauschen, noch einen Zuschuss in Höhe von 10%.
Die Zukunft der Flüssiggasheizung
Angesichts der geplanten Überarbeitung des sogenannten „Heizungsgesetzes“ ist die Zukunft von Flüssiggasheizungen ungewiss. Der aktuelle Stand (August 2023) des neuen Gebäudeenergiegesetzes sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu einem bestimmten Anteil (mindestens 65 %) erneuerbarer Energie betrieben wird. Um diesen Anteil zu erreichen, gibt es verschiedene Möglichkeiten wie zum Beispiel der Anschluss an ein Wärmenetz, eine elektrische Wärmepumpe, eine Hybridheizung oder eine Solarthermie-Anlage. Auch die Nutzung erneuerbarer Gase ist in der Zukunft erlaubt, sofern diese zu mindestens 65 % aus Biomethan, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff bestehen.
Wichtig: Auch nach dem 1. Januar 2024 ist es nach aktuellem Stand nicht verboten, bestehende Heizungen (gleich welcher Art) weiterlaufen zu lassen. Auch eine Reparatur bestehender Heizungen soll in der nahen Zukunft nicht verboten werden. Erst ab dem Jahr 2045 sollen alle Gebäude klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden.