Ölheizung kaufen in 2026: Austauschpflicht, Kosten und Förderung

Ölheizung kaufen

Rund um das Heizen mit Öl herrscht weiterhin viel Unsicherheit. Grund dafür sind die zahlreichen Änderungen der vergangenen Jahre – vom Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz, bis zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das seit dem 29. Juli 2026 wesentliche Vorgaben für den Heizungstausch neu regelt. Für Eigentümer stellt sich deshalb vor allem die Frage, welche Regeln aktuell für bestehende und neue Ölheizungen gelten. Wir erklären, ob Ölheizungen 2026 weiterhin erlaubt sind, wann ein Austausch erforderlich ist und welche Vorgaben künftig beim Einbau einer neuen Ölheizung zu beachten sind.

Gibt es eine Austauschpflicht?

Eine generelle Austauschpflicht für Ölheizungen gibt es 2026 nicht. Bestehende und funktionsfähige Ölheizungen dürfen grundsätzlich weiter betrieben werden. Auch die Reparatur einer defekten Anlage bleibt erlaubt.

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist außerdem die bisherige altersabhängige Austauschpflicht für bestimmte alte Öl- und Gasheizkessel entfallen. Eine Heizung muss daher nicht mehr allein deshalb ersetzt werden, weil sie älter als 30 Jahre ist.

Auch für das Jahr 2045 sieht das neue Gesetz keine pauschale Pflicht vor, eine bestehende Ölheizung auszubauen. Einzelne fossile Bestandsheizungen können grundsätzlich sogar über 2045 hinaus weiter betrieben werden. Gleichzeitig verfolgt die Bundesregierung das Ziel, dass die zum Heizen eingesetzten Brennstoffe ab 2045 vollständig klimaneutral sind. Die konkrete Ausgestaltung der hierfür vorgesehenen Grünöl- und Grüngasquote soll noch gesondert geregelt werden.

Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind

Auch für mehr als 30 Jahre alte Ölheizungen besteht seit Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes keine pauschale Austauschpflicht mehr. Die frühere Regelung für bestimmte Konstanttemperaturkessel wurde gestrichen. Das Alter einer Ölheizung allein verpflichtet Eigentümer somit nicht mehr zum Austausch.

Unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht kann sich der Austausch einer sehr alten Anlage dennoch wirtschaftlich lohnen, da moderne Heizsysteme in der Regel effizienter arbeiten und der Betrieb fossiler Heizungen durch CO2 Kosten und künftig steigende Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe teurer werden kann.

Neue Ölheizung kaufen: Ist das 2026 verboten?

Nein. Auch der Einbau einer neuen Ölheizung ist 2026 weiterhin erlaubt. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ist die bisherige Vorgabe entfallen, nach der neue Heizungen grundsätzlich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen mussten. Eigentümer können deshalb wieder zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen. Dazu gehören neben Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse und Hybridheizungen auch Öl und Gasheizungen.

Wer nach dem Inkrafttreten des GModG eine neue Ölheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss allerdings die sogenannte Biotreppe berücksichtigen. Für die mit der Anlage bereitgestellte Wärme gelten folgende Mindestanteile klimafreundlicher Brennstoffe:

  • ab 2029: 10 Prozent
  • ab 2030: 15 Prozent
  • ab 2035: 30 Prozent
  • ab 2040: 60 Prozent

Diese Vorgaben können beispielsweise durch den Einsatz von Bioöl erfüllt werden. Das Gesetz lässt zudem bestimmte Hybridlösungen zu. So können unter festgelegten Voraussetzungen auch eine Solarthermieanlage oder eine Kombination aus Ölheizung und Wärmepumpe zur Erfüllung der Anforderungen beitragen.

  • Bioheizöl: Eine Möglichkeit besteht darin, den vorgeschriebenen Anteil der Wärme mit anrechenbarem Bioöl zu erzeugen. Der erforderliche Anteil steigt durch die Biotreppe schrittweise an.
  • Öl Hybridheizung: Alternativ lässt sich eine Ölheizung beispielsweise mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie kombinieren. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der erneuerbare Anteil der Hybridheizung auf die Vorgaben der Biotreppe angerechnet werden.

Förderungen in 2026

Ölheizung mit Warmwasserspeicher

Förderungen in 2026

Eine neue Ölheizung selbst wird auch 2026 nicht über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst. Das gilt sowohl für konventionelle Ölkessel als auch für moderne Brennwertheizungen. Auch der Betrieb mit Bioheizöl macht den Ölkessel selbst nicht zu einer förderfähigen Heizungsanlage. Gefördert werden stattdessen insbesondere klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomasseheizungen.

Eigentümer können dennoch Fördermittel nutzen, wenn sie ihre Ölheizung mit erneuerbaren Energien ergänzen oder die bestehende Anlage optimieren:

  • Förderung der regenerativen Komponente bei Öl-Hybridheizungen: Wird eine Ölheizung beispielsweise mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombiniert, kann die förderfähige regenerative Komponente bezuschusst werden. Der Ölkessel selbst bleibt von der Förderung ausgeschlossen. Die Grundförderung für förderfähige Heizsysteme beträgt seit dem 21. Juli 2026 weiterhin 30 Prozent. Je nach persönlicher Situation und Art der Maßnahme können zusätzliche Boni hinzukommen.

  • Förderung der Heizungsoptimierung: Auch die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage kann über die BEG gefördert werden. Der Grundfördersatz beträgt aktuell 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Zu den förderfähigen Maßnahmen können beispielsweise der hydraulische Abgleich, die Optimierung oder der Austausch von Heizungspumpen, die Dämmung von Rohrleitungen sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik gehören. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich ein Bonus im Zusammenhang mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) möglich sein.

Zusätzlich können Eigentümer für bereits bezuschusste energetische Einzelmaßnahmen den KfW-Ergänzungskredit 358 beziehungsweise 359 nutzen. Damit lassen sich förderfähige Kosten von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit finanzieren. Voraussetzung ist, dass für die Maßnahme bereits eine Zuschusszusage der KfW oder ein Bewilligungsbescheid des BAFA vorliegt und der Zuschuss noch nicht ausgezahlt wurde. Selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 90.000 Euro können beim Ergänzungskredit Plus zusätzlich von günstigeren Zinskonditionen profitieren.

Was kostet eine neue Ölheizung?

Die Preise für eine neue Ölheizung fallen von Hersteller zu Hersteller ganz unterschiedlich aus. Natürlich spielt auch die Art der Ölheizung, die Größe des Öltanks und der Montageaufwand dabei eine große Rolle. So fallen folgende Kosten bei der Anschaffung einer neuen Ölheizung an:

  • Brennwertkessel – je nach Größe zwischen 2.500 und 6.000 Euro (bodenstehende Modelle teurer als wandhängende Varianten)
  • Externer Speicher zur Warmwasserbereitung – zwischen 700 und 1.200 Euro
  • Instandsetzung oder Bau eines neuen Abgassystems – bis zu 750 Euro
  • Montage: Bis zu 1.500 Euro (inklusive Material)
  • Demontage und Entsorgung von eventuell vorhandenen, alten Anlagen – bis zu 1.500 Euro

Möchten Eigentümer eine bestehende Ölheizung erneuern, lässt sich der Heizöltank meist weiter nutzen. Falls nicht entstehen weitere Kosten von rund 2.000 Euro für den neuen Öltank.

Beliebte Modelle im Vergleich

Im Folgenden eine kleine Auflistung von den beliebtesten Modelle sowie deren Preis in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus 25 kW Heizleistung:

HerstellerModellbeispielDurchschnittliche Kosten ca.
VaillantEcoVit Öl-Brennwertkessel4.000 € – 7.000 €
BoschLogano Öl-Brennwertkessel4.000 € – 7.000 €
BuderusLogano plus Öl-Brennwertkessel4.000 € – 7.000 €
ViessmannVitorondens Öl-Brennwertkessel3.500 € – 7.500 €
WolfCOB Öl-Brennwertkessel3.500 € – 7.000 €

Bei den Kosten handelt es sich um die Preise für den Heizkessel selbst. Hinzu kommen Kosten für den Einbau, den Heizöltank und Zusatzmaterial.

Wie hoch ist die Amortisationszeit einer neuen Ölheizung?

Die Anschaffung einer neuen, ölbetriebenen Heizung kann sich bereits nach 3 bis 5 Jahren rechnen. Sobald die Summe der eingesparten Energiekosten höher als der Preis der neuen Anlage liegt, hat sich die neue Heizung ausbezahlt.

Was ist bei der Planung zu beachten?

Eine Ölheizung eignet sich sowohl für alte bestehende Gebäude als auch für Neubauten. Eine entscheidende Voraussetzung ist, dass ausreichend Platz für die Aufstellung des Öltanks vorhanden ist. Dabei sind folgende Punkte wichtig:

  • Ober- oder unterirdische Aufstellung ist möglich
  • Füllstutzen muss für Anlieferung frei zugänglich sein
  • Im Inneren des Hauses darf der Tank keinen Kontakt zur Hauswand haben
  • Aufstellung in öffentlich zugänglichen Räumen nicht erlaubt
  • Heizungsraum muss eine feuerfeste Tür haben – kein weiterer Zugang erlaubt

Neben der Lagerung des fossilen Energieträgers ist natürlich auch die korrekte Ableitung der Abgase wichtig.

Nachrüstung des Schornsteins

Gerade in Altbauten kann es sein, dass eine Nachrüstung des Schornsteins erforderlich wird. In diesem Fall ist es wichtig, dass der Schornstein ein Rohr erhält, was unempfindlich gegen Feuchtigkeit ist.

Die Größe und Dimensionierung des Kessels spielt ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Planung einer neuen Ölheizung. Eine Dimensionierung muss in jedem Fall gemacht werden, um einen Brennwertkessel in der richtigen Größe zu finden. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  • Ober- oder unterirdische Aufstellung ist möglich
  • Zahl der Personen, die im Haushalt leben und Anzahl der Etagen

So ergibt sich schließlich aus den jährlichen Vollbenutzungsstunden pro Jahr und dem Heizenergiebedarf die erforderliche Heizlast, welche der neue Brennwertkessel leisten muss.

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Entsorgung der alten Ölheizung

Bei vorhandenen alten Heizungssystemen im Gebäude sollten Sie einen Fachmann mit der Entsorgung von Öl-Brennwertkesseln, Gas- oder Öltanks betrauen. Gerade bei Öltanks kann es durchaus sein, dass sich im Inneren noch Ölreste befinden. Diese müssen vor der Entsorgung auf jeden Fall abgepumpt werden. So kommen für eine Entsorgung von alten Heizung folgende Kosten auf Sie zu:

  • 3.000 Liter Tank: etwa 600 Euro
  • 6.000 Liter Tank: etwa 900 Euro
  • 10.000 Liter Tank: etwa 900 Euro
  • Gasheizung: zwischen 300 und 500 Euro

Wie lange halten Ölheizungen?

Generell haben moderne Ölheizungen eine Lebensdauer zwischen 20 und 30 Jahren. Entscheidend dabei ist natürlich, wie häufig eine Wartung erfolgt und wie gepflegt die gesamte Anlage im Allgemeinen ist.

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FAQ – Noch Fragen?

Gebrauchte oder neue Ölheizung – was ist besser?

Generell ist vom Kauf gebrauchter Ölheizungen, beziehungsweise Brennwertkesseln abzuraten. Die Modelle, welche im Internet angeboten werden, verfügen über keinerlei Garantie. Außerdem ist es für Laien oft schwer, den einwandfreien Zustand des gebrauchten Systems realistisch einschätzen zu können. Als Alternative kann allerdings das Mieten von Ölheizungen dienen, mit welchem Sie keinerlei Risiko eingehen. Und, am Ende der Mietlaufzeit, die meist 5 bis 10 Jahre beträgt, können Sie die Heizung zum Restsachwert übernehmen.

Dies hängt davon ab, wie hoch Ihr durchschnittlicher Energieverbrauch ist. Natürlich ist es auch entscheidend, über welches Volumen Ihr Heizöltank verfügt. Meist reicht es aus, den Tank einmal pro Jahr zu füllen. Bei langen, kalten Wintern oder anderen Umständen, die zu einem hohen Verbrauch führen, kann auch eine zweite Füllung im Jahr notwendig sein.

Eine Anlieferung von Heizöl ist meist in einem Zeitraum von 15 bis 20 Minuten erledigt. In dieser Zeit sollten Sie anwesend sein und den Füllvorgang genauestens überwachen.

Einmal im Jahr sollte die Ölheizung von einem Fachmann gewartet werden. Dabei ist es wichtig, dass der Heizkessel sorgfältig gereinigt wird. Gleiches gilt auch für den Brenner im Inneren der Ölheizung. Weitere, wichtige Punkte, die bei einer Heizungswartung gemacht werden:

Jan-Philipp Hotze

Über den Autor

Jan-Philipp Hotze

Als Geschäftsführer von ökoloco ist es Jan-Philipps Ziel, jeden Haushalt nachhaltig zu versorgen und dabei zu helfen, eine kohlenstoffarme Wirtschaft aufzubauen. Als Kaufmann mit einem Bachelor in Betriebswirtschaft und einem Master in Energiewirtschaft ist Jan-Philipp Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Energieeffizienz. In unserem Ratgeber schreibt er zu allen Themen rund um Heiztechnik und Energiewirtschaft vom Wärmepumpen-Test über die Kosten von Luftwärmepumpen bis hin zur Infrarotheizung.
Fragen können Sie gerne an service@oekoloco.de richten.

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