Heizung versichern

Gerade Eigenheimbesitzer sollten versicherungstechnisch auf der sicheren Seite sein. Unverzichtbar ist etwa eine Gebäudeversicherung. Diese gehört zwar nicht zu den Pflichtversicherungen, kann aber das Eigentum entsprechend schützen. Auch eine Hausratversicherung oder eine Elementarschadensversicherung kann Sinn machen. Doch sind auch Schäden an der Heizungsanlage abgedeckt und was zahlt die Versicherung dann überhaupt? Wir klären Sie in diesem Artikel, welche Versicherungen es gibt, was diese abdecken und was bei einem Schaden zu tun ist.

Inhaltsverzeichnis

Welche Schäden können bei einer Heizung auftreten?

Die Schäden an einer Heizungsanlage können ganz unterschiedlicher Natur sein und reichen von altersbedingten Verschleißerscheinungen bis zu blitzbedingten Überspannungsschäden. Sehr häufig kommt es auch zu einem Defekt an den Heizungssicherheitsventilen. Diese sorgen dafür, dass es nicht zu einem unerwünschten Druckanstieg im Heizungskessel, den Rohren oder den Heizkörpern selber kommt.

Möglich ist auch, dass es zu einer Fehlfunktion in der Heizkreislaufsteuerung kommt. Diese wird meist zu spät erkannt, was damit zusammen hängt, dass die Warmwasserbereitung das ganze Jahr hindurch erfolgt. Wird in den kalten Monaten nun der Heizkreislauf aktiviert, zeigen sich die Fehlfunktionen. Weitere Schäden, die an der Heizungsanlage auftreten können:

  • Wasserschäden, etwa durch ein geplatztes Rohr oder ein defektes Ventil
  • Schäden durch Brand
  • Frostschäden, etwa Einfrieren der Rohre oder Ventile
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, beispielsweise verursacht durch Reparaturen, die nicht von einem Fachmann durchgeführt werden

Welche Schritte sind bei der Feststellung der Ursache wichtig?

  1. Setzen Sie die Versicherung über den Schaden in Kenntnis
  2. Ziehen Sie einen geeigneten Fachmann hinzu
  3. Dokumentieren Sie den Schaden für die Versicherung
  4. Führen Sie Schadenminderungsmaßnahmen durch

Heizung versichern

Welche Versicherungen gibt es?

Die Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung deckt Schäden an Sachen ab, die bei einem Umzug mitgenommen werden können. Dazu zählen beispielsweise alle Möbel und Geräte, wie etwa Kühlschrank, Waschmaschine oder Trockner. Also ist alles versichert, was zum Hausrat gehört, und zwar gegen folgende Umstände:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Einbruchsdiebstahl, Raub und Vandalismus

Bei Überschwemmungen greift die Hausratversicherung beispielsweise nicht, außer es besteht eine Zusatzklausel, die Elementarschäden abdeckt.

Die Wohngebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung, wie die Wohngebäudeversicherung auch genannt wird, deckt Schäden am und im Gebäude ab, die durch Rohrbruch, Frost und Leitungswasser entstanden sind. Dies gilt also für Schäden an Fenster, Türen oder Wänden. In einer Zusatzklausel können auch Schäden an Photovoltaik-Anlagen abgedeckt werden.

Die Privathaftpflichtversicherung

Diese Art der Versicherung greift, sobald sich der Schaden an Ihrem Haus auf andere nebenstehende Gebäude oder angrenzende Wohnungen ausweitet. Dies gilt etwa bei einem Wasserrohrbruch oder einem Feuer.

Die Elementarschadenversicherung

Mit dieser Versicherung werden Schäden am Gebäude und des Hausrats abgedeckt, die durch Naturgewalten entstanden sind. Dazu zählt etwa ein Schaden durch folgende Umstände:

  • Erdbeben
  • Sturmfluten
  • Überschwemmungen
  • Lawinen
  • Tornados

Alternative zur klassischen Versicherung – Heizung mieten

Entscheiden Sie sich für die Möglichkeit eine Heizung zu mieten, können Sie diese über 10 Jahre zu einem monatlichen Betrag, der bei mindestens 79€ liegt bei ökoloco mieten. Während dieser Zeit ist die Heizung über ökoloco versichert und beinhaltet auch Wartungs- und Reparaturkosten, die im Laufe der Zeit anfallen können. So profitieren Sie vom Vollservice, der aus der Tilgung, jährlichen Wartung, Schornsteinfegerkosten und aller Verschleißteile besteht. Nach Ablauf der 10 Jahre geht die gemietet Heizung in ihr Eigentum über.

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Der Wasserschaden – wie kommt es dazu?

Ein Wasserschaden kann durch einen Rohrbruch oder ein defektes Ventil verursacht werden. So kann diese Art Schaden auch durch ein Sicherheitsventil im Bereich des Warmwasser-Heizsystems verursacht worden sein. Generell sorgen diese Ventile für einen Ausgleich des Drucks, sollte dieser über zehn Prozent angestiegen sein. Sollte das Sicherheitsventil einen Defekt aufweisen, so können Rohrleitungen oder Heizkörper platzen. Im schlimmsten Falle kommt es zum Bersten des Heizkessels.

Schäden, die am Inventar entstanden sind, werden generell von der Hausratversicherung abgedeckt. Dazu zählen Wasserschäden an Tapeten, Vorhängen, Möbeln oder Teppichläufern. Sollte es zu einem Schaden der Bausubstanz gekommen sein, so greift die Gebäudeversicherung.

Ein Wasserschaden dieser Art lässt sich vermeiden, wenn die Heizungsanlage regelmäßig gewartet wird. So können schadhafte Teile im Zuge der Wartung einfach ausgetauscht werden.

Klären Sie Ihren Versicherungsschutz ab!

Gerade als Besitzer von Wohneigentum ist es wichtig, dass Sie einen Blick auf Ihre Versicherung werfen. Sind Sie bereits im Besitz einer Privathaftpflichtversicherung, einer Wohngebäude- oder einer Hausratversicherung? Sind in den Policen auch Schäden abgedeckt, die an der Heizung auftreten? So empfiehlt es sich, den Versicherungsschutz einer genauen Prüfung zu unterziehen.

Wie Sie sich bei einem Schaden verhalten sollten

  1. Verständigen Sie die Versicherung und klären Sie die weiteren Schritte ab
  2. Handelt es sich um einen Wasserschaden, so stoppen Sie die Wasserzufuhr und die Stromversorgung
  3. Bleiben Sie ruhig

Was ist bei einem Gutachten wichtig?

Meist reicht es nicht aus, den Schaden durch einen Fachmann begutachten zu lassen. Auch die Versicherung muss den Schadensfall vor Ort ansehen. Vorher kann keine Reparatur erfolgen.

FAQ – Noch Fragen?

Eine Mieterhöhung ist nur dann erlaubt, wenn es sich um eine Modernisierungsmaßnahme handelt. War die alte Heizung kaputt und musste ersetzt werden, so darf dies nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Nein, es hängt immer davon ab, wer den Schaden verursacht hat. Der Vermieter muss die Kosten nicht übernehmen, wenn beispielsweise der Mieter der Verursacher ist. Die Kosten müssen aber vom Vermieter gezahlt werden, wenn der Wasserschaden auf kaputte Leitungen zurückgeht.

Über den Autor

Jan-Philipp Hotze

Als Geschäftsführer von ökoloco ist es Jan-Philipps Ziel, jeden Haushalt nachhaltig zu versorgen und dabei zu helfen, eine kohlenstoffarme Wirtschaft…
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