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Wenn die Heizung ausfällt, kann das besonders im Winter durchaus Folgen haben. Anstatt zu frieren, kann man mitunter selbst das Problem lösen und sich die warme Gemütlichkeit der eigenen vier Wände zurückholen. Mögliche Ursachen für einen Heizungsausfall und deren Beseitigung sowie einige nützliche Tipps in Verbindung mit der unerwarteten Kälte in den Räumen, helfen im Umgang mit einer defekten Heizung.
Inhaltsverzeichnis
Sollte es einmal zu dem Zwischenfall einer defekten Heizung kommen, ist die Informationskette das wichtigste Instrument zur Lösung dieser durchaus auch frostigen Misere. Als Mieter ist man verpflichtet, den Vermieter schnellstmöglich zu informieren. Am einfachsten geschieht dies durch einen Anruf. Folgend sollte der Vermieter alles daransetzen, die Ursache und deren Behebung ausfindig zu machen, weil im schlimmsten Fall Mietminderungen und ein Ausnahmeausfall drohen.
Bei folgenden Symptomen an der Heizung können Mieter sowie Vermieter einfache Schritte zur Behebung des Heizungsproblems ausführen:
Die nachfolgende Übersicht zeigt mögliche Ursachen für eine nicht funktionierende Heizung und bietet Ihnen entsprechende Lösungen:
Symptom Mögliche Ursache Lösung Heizung wird nicht warm
Heizung wird ganz langsam warm
Heizung verliert Druck
Heizung verliert Wasser
Heizung wird nur oben warm
Heizung unten nicht warm
Heizung geht nicht mehr aus
Heizung tropft
Heizung blubbert
Heizung knarrt, knackt oder klopft
Ölheizung jault oder kreischt
Heizung springt nicht an
Heizung piept
Wechselnde Erwärmung
Zu schnelle oder zu langsame Erhitzung
Kompletter Heizkörper zu wenig warm
Nur niedrige Temperaturen möglich
Keine Regung
Zur Analyse der Heizungsanlage wird ein hydraulischer Abgleich vorgenommen. Mit Hilfe dieser Lösung lassen sich Energieverbrauch und Kosten senken. Zudem enthält er verschiedene Überprüfungen und Einstellungen für eine effektive Heizung.
Mit einem hydraulischen Abgleich lassen sich bis zu 10 Prozent Energiekosten sparen. Bis zu 30 Prozent Förderung werden bei KfW und BAFA für einen professionellen hydraulischen Abgleich bereitgestellt.
Erste wirkungsvolle Schritte wären:
Wenn diese ersten Maßnahmen nicht ausreichen, um die Heizung warm zu bekommen, hilft nur noch der Fachmann und Techniker.
Tipp: Ein Entstörknopf an der Heizung sollte nur einmal betätigt werden, da ansonsten die Düsen beschädigt werden können.
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Heizungsstörungen sind ebenfalls an die Heizungsanlage selbst gekoppelt. So ergeben sich bei Öl- oder Gasheizungen andere Ursachen für einen Ausfall.
Gasheizung
Ölheizung
Vermieter stehen zwischen dem 01. Oktober und dem 30. April in der Heizpflicht. Sollte diese konstant nicht erfüllt werden, besteht das Recht auf Mietminderung. Dies bedingt jedoch die schnellstmögliche Information durch den Mieter und die Gewährleistung einer Reparatur oder Beseitigung des Schadens. In den meisten Fällen werden die Probleme zügig behoben, sodass es gar nicht zur Mietminderung kommen muss. Im Sonderfall gilt die Informationspflicht des Mieters bezüglich einer Mietminderung. Bei ausbleibender Reaktion ist dem Mieter die Inanspruchnahme eines Installateurs oder Reparaturdienstes zu Kosten des Vermieters gestattet. Nur in Extremfällen, wie der dauerhaften Unterschreitung von 15 Grad Celsius, können eine fristlose Kündigung oder diverse juristische Instanzen weitere Optionen sein.
Um die Wärme der Wohnung so lang wie möglich speichern zu können, bedarf es nur einiger kleiner sowie einfacher Maßnahmen.
Für die Optimierung der Heizungsleistung selbst sorgen diese Tipps:
Für die Anschaffung eines elektrischen Heizgerätes im Notfall, kann die Rechnung dem Vermieter vorgelegt werden. Zudem besteht der Anspruch auf eine alternative, geeignete Unterbringung bei einem steten Temperaturabfall unter 15 Grad Celsius – Hotelauslagerungen sind üblich.
Wenn beispielsweise nach dem Entlüften der Heizungsanlage zu viel Wasser nachgefüllt wird, erhöht sich der Druck. Sollte dieser zu hoch liegen, werden die Leitungssysteme, der Heizkessel und die laufende Technik mit der Zeit in Mitleidenschaft gezogen. Eine teure Wartung oder im schlimmsten Fall der Ausfall der Heizung wären die Konsequenzen.
In der Regel möchte der Mieter in seiner Wohnung verbleiben. Reagiert der Vermieter oder die Gesellschaft nicht, dann sollte er neben der Mietminderung einen juristischen Beistand zu rate ziehen. In solchen Fällen ist der Ruf eines Kundendienstes legitim – vor allem, wenn Eiseskälte herrscht. Bei einem Totalausfall der Heizung zu frostigen Temperaturen hält der Vermieter die Bereitstellung einer wohnlichen Atmosphäre nicht aufrecht. Somit besteht in Präzedenzfällen sofortige Kündigungsmöglichkeit. In harschen Situationen unter 15 Grad Raumtemperatur begeht der Vermieter sogar Gesundheitsgefährdung. In vielen anderen Fällen kann das Problem mittels kleiner Reparatur oder Wartung behoben werden. Diese Kulanz muss der Mieter dem Vermieter einräumen – es besteht keine fristlose Kündigungsoption.
Der Kundendienst ist verpflichtet, auf Notrufe einzugehen. Allerdings ist die Firma auch an ihr Auftragsbuch gebunden, sodass sich durchaus Wartezeiten offenbaren. Dies muss dann allerdings auch aus den Aufzeichnungen ersichtlich sein, sonst macht sich das Unternehmen fahrlässig strafbar. In der Regel sollte der Kundendienst am selben Tag zumindest vorbeigeschaut, wenn nicht sogar schon mit der Reparatur angefangen haben. Aus verbindlichen Gründen sind Hausnotrufe oft an bestimmte Areale gebunden. Diese müssen unverzüglich reagieren.
Über den Autor
Bernhard Hoff
Bernd ist Betriebsleiter bei ökoloco. Er hat über 25 Jahren Berufserfahrung im Bereich Wärmepumpe und Öl-, bzw. Gasfeuerungsanlagen. Wenn Sie…
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