Gasheizung Verbot 2026: Das gilt im Bestand und für Neubauten

Gasheizung Verbot

Gibt es 2026 noch ein Gasheizungs-Verbot? Nein, ein generelles Verbot für den Einbau von Gasheizungen gibt es in Deutschland nicht mehr. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde die bisherige Vorgabe abgeschafft, nach der neu eingebaute Heizungen grundsätzlich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen mussten. Seit Ende Juli 2026 können Eigentümer wieder selbst entscheiden, welche Heiztechnik sie einsetzen. Damit sind grundsätzlich auch neue Gas- und Ölheizungen wieder zulässig.

Ganz ohne langfristige Vorgaben kommt eine neue Gasheizung allerdings nicht aus. Wer sich heute für eine mit Gas betriebene Heizung entscheidet, muss insbesondere die künftig steigenden Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe berücksichtigen. Ab 2029 greift für betroffene Gas- und Ölheizungen die sogenannte Biotreppe. Spätestens ab 2045 müssen die zum Heizen eingesetzten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.

Was das konkret für bestehende Gasheizungen, einen geplanten Heizungstausch und Neubauten bedeutet, erklären wir im Folgenden.

Gasheizungs-Verbot 2026: Gibt es das überhaupt noch?

Das sogenannte Heizungsgesetz wurde im Sommer 2026 grundlegend reformiert. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz in seiner bisherigen Ausgestaltung. Die wesentlichen Neuregelungen gelten seit Ende Juli 2026.

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die frühere 65-Prozent-Regel. Danach mussten neu eingebaute Heizungen je nach Gebäude und Zeitpunkt grundsätzlich mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen.

Diese einheitliche Vorgabe für Neu- und Bestandsgebäude ist entfallen. Eigentümer können nun grundsätzlich zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen. Dazu gehören beispielsweise:

Ölheizungen und Gasthermen sind damit nicht grundsätzlich verboten.

Wichtig: Die freie Heizungswahl bedeutet nicht, dass fossile Heizsysteme künftig völlig ohne Anforderungen betrieben werden können. Statt eines unmittelbaren Verbots setzt das GModG stärker auf schrittweise steigende Anforderungen an die verwendeten Brennstoffe.

Gasheizung im Bestand: Was gilt 2026?

Besitzen Sie bereits eine funktionierende Gasheizung, müssen Sie diese aufgrund des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes nicht vorsorglich austauschen.

Das GModG hat neben der 65-Prozent-Vorgabe auch bestimmte bisherige Betriebsverbote für Heizungen gestrichen. Eine bestehende Gasheizung kann daher grundsätzlich weiter genutzt werden.

Auch eine notwendige Reparatur bedeutet nicht automatisch, dass die komplette Anlage ausgetauscht werden muss.

Das kann insbesondere für Eigentümer interessant sein, deren Heizung noch zuverlässig funktioniert und bei denen ein kurzfristiger Wechsel auf ein anderes Heizsystem wirtschaftlich keinen Sinn ergibt.

Trotzdem lohnt es sich, bei älteren Anlagen frühzeitig über die zukünftige Wärmeversorgung nachzudenken. Denn bei einer späteren Neuinstallation einer Gasheizung kommen zusätzliche Anforderungen und langfristige Kostenrisiken ins Spiel.

Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?

Ja, seit Inkrafttreten des GModG ist der Einbau einer neuen Gasheizung grundsätzlich wieder möglich. Das gilt sowohl für Bestandsgebäude als auch grundsätzlich für Neubauten. Die bisherige einheitliche Verpflichtung zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien ist entfallen.

Damit unterscheidet sich die Rechtslage grundlegend von den Regelungen, die zwischen 2024 und Juli 2026 galten.

Allerdings sollten Eigentümer zwischen zwei Fragen unterscheiden:

  • Ist eine Gasheizung gesetzlich zulässig? Grundsätzlich ja.
  • Ist eine neue Gasheizung langfristig wirtschaftlich sinnvoll? Das hängt von zahlreichen Faktoren ab.

Neben den Anschaffungskosten spielen künftig insbesondere die Entwicklung der Gas- und CO2-Kosten, die Biotreppe, die örtliche Gasnetzinfrastruktur sowie mögliche Alternativen wie Wärmepumpe oder Fernwärme eine Rolle.

Gasheizung im Neubau: Was gilt jetzt?

Auch für Neubauten ist die frühere pauschale 65-Prozent-Vorgabe entfallen. Das GModG sieht eine freie Heizungswahl für Neu- und Bestandsbauten vor. Damit kann grundsätzlich auch in einem Neubau wieder eine Gasheizung eingebaut werden.

Das bedeutet jedoch nicht, dass bei Neubauten keinerlei energetische Anforderungen mehr gelten. Gebäude müssen weiterhin die für Neubauten geltenden Anforderungen an Energieeffizienz und energetische Qualität erfüllen.

Die Heiztechnik ist aber nicht mehr über die bisherige allgemeine 65-Prozent-Regel vorgegeben.

Gerade bei einem Neubau sollte dennoch genau geprüft werden, ob eine Gasheizung wirtschaftlich sinnvoll ist. Moderne Gebäude haben einen vergleichsweise geringen Wärmebedarf und eignen sich häufig besonders gut für Heizsysteme wie Wärmepumpen.

Biotreppe: Diese Vorgaben gelten für Gasheizungen ab 2029

Eine der wichtigsten neuen Regelungen für Eigentümer, die weiterhin auf Gas oder Öl setzen möchten, ist die sogenannte Biotreppe.

Für betroffene neu eingebaute Gasheizungen steigt der vorgeschriebene Anteil klimafreundlicher Brennstoffe schrittweise. Vorgesehen sind folgende Stufen:

JahrAnteil klimafreundlicher Brennstoffe
ab 202910 %
ab 203015 %
ab 203530 %
ab 204060 %
ab 2045vollständig klimaneutral

Damit unterscheidet sich die neue Regelung von der früheren Fassung des Heizungsgesetzes. Dort waren beispielsweise noch 15 Prozent ab 2029 vorgesehen.

Nach der aktuellen Regelung startet die Biotreppe 2029 mit zehn Prozent und erhöht sich bereits 2030 auf 15 Prozent.

Als klimafreundlichere Brennstoffe kommen nach den Vorgaben unter anderem Biomethan beziehungsweise andere grüne Gase sowie verschiedene Formen von Wasserstoff infrage. Bei flüssigen Brennstoffen können beispielsweise Bioöle eingesetzt werden.

Ab 2045 müssen Brennstoffe klimaneutral sein

Das langfristige Ziel bleibt unverändert: Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden.

Für Heizungen bedeutet das konkret, dass die eingesetzten Brennstoffe ab 2045 vollständig klimaneutral sein müssen. Eine Gasheizung könnte dann also nicht mehr dauerhaft mit konventionellem fossilem Erdgas betrieben werden.

Wer 2026 eine neue Gasheizung installiert, sollte deshalb nicht nur die aktuelle Rechtslage betrachten.

Eine heute eingebaute Anlage kann auch in den 2030er- oder sogar 2040er-Jahren noch betrieben werden. Entscheidend ist daher, welche Brennstoffe zu diesem Zeitpunkt verfügbar sind und zu welchen Preisen sie angeboten werden.

Was ist die neue Grüngasquote?

Neben der Biotreppe sieht die Bundesregierung eine zusätzliche Grüngas- beziehungsweise Grünölquote vor.

Diese soll ab 2028 dazu beitragen, dass die im Wärmemarkt eingesetzten Brennstoffe zunehmend klimafreundlicher werden. Die konkrete Ausgestaltung war bei Inkrafttreten des GModG allerdings noch nicht vollständig geregelt.

Die Details der Grüngasquote sollen bis Ende 2026 in einem gesonderten Gesetz konkretisiert werden.

Für Eigentümer bedeutet das: Wer aktuell über die Anschaffung einer Gasheizung nachdenkt, sollte die weitere gesetzliche Entwicklung berücksichtigen.

Lohnt sich eine neue Gasheizung 2026 noch?

Rechtlich lässt sich diese Frage inzwischen einfach beantworten: Eine neue Gasheizung ist grundsätzlich wieder zulässig.

Wirtschaftlich ist die Antwort wesentlich komplizierter.

Vor der Anschaffung sollten Eigentümer insbesondere folgende Faktoren berücksichtigen:

  • Anschaffungskosten der Gasheizung
  • zukünftige Gaspreise
  • Entwicklung der CO2-Kosten
  • Kosten klimafreundlicher Brennstoffe
  • Anforderungen der Biotreppe ab 2029
  • Örtliche Gasnetzentgelte
  • Zukünftige Verfügbarkeit der Gasinfrastruktur
  • Geplante Nutzungsdauer der Heizung
  • Mögliche Wärmenetze am Standort
  • Investitions- und Betriebskosten einer Wärmepumpe
  • energetischer Zustand des Gebäudes

Eine pauschale Aussage, dass sich eine Gasheizung grundsätzlich lohnt oder grundsätzlich nicht mehr lohnt, wäre daher nicht seriös.

Gerade bei einem Heizungstausch sollte die Entscheidung anhand des konkreten Gebäudes getroffen werden.

Steigen die Kosten für eine Gasheizung zukünftig?

Wer weiterhin mit fossilem Erdgas heizt, muss mit mehreren möglichen Kostenfaktoren rechnen.

Dazu gehören insbesondere die CO2-Bepreisung fossiler Brennstoffe sowie die später vorgeschriebenen Anteile klimafreundlicher Gase.

Wie hoch die tatsächlichen Kosten künftig ausfallen, lässt sich nicht zuverlässig vorhersagen. Sie hängen unter anderem von Energiepreisen, der Verfügbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe, der Entwicklung der CO2-Steuer und der Gasnetzinfrastruktur ab.

Gerade deshalb sollte eine neue Gasheizung nicht ausschließlich anhand ihrer vergleichsweise niedrigen Anschaffungskosten bewertet werden.

Entscheidend sind die Gesamtkosten der Gasheizung über die Nutzungsdauer.

Gasheizung bei Vermietung: Neue Regeln für Vermieter

Für vermietete Immobilien enthält das GModG zusätzliche Regelungen zum Schutz der Mieter vor hohen Folgekosten einer neu eingebauten fossilen Heizung.

Bei neu eingebauten Heizungen, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden, sollen ab 2028 die anfallenden CO2-Kosten und Gasnetzentgelte grundsätzlich jeweils zur Hälfte von Mietern und Vermietern getragen werden.

Ab 2029 sollen bei den ersten Stufen der Biotreppe zusätzlich auch bestimmte Mehrkosten der biogenen Brennstoffe zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.

Für Vermieter ist die Wahl einer neuen Gasheizung daher nicht nur eine Frage der Anschaffungskosten. Auch die später nicht vollständig auf Mieter umlegbaren Betriebskosten können für die Wirtschaftlichkeitsberechnung relevant sein.

Wann kann eine Gasheizung trotzdem sinnvoll sein?

Trotz der langfristigen Transformation des Wärmemarktes kann es Fälle geben, in denen Eigentümer weiterhin über eine Gasheizung nachdenken.

Entscheidend sind beispielsweise:

  • Der energetische Zustand des Gebäudes
  • Die bereits vorhandene Heizungsinfrastruktur
  • Die Investitionskosten
  • Die voraussichtliche Nutzungsdauer
  • Die geplante Sanierung des Gebäudes
  • Möglichkeiten für einen späteren Systemwechsel
  • Die lokale Wärmeplanung

Auch eine Kombination verschiedener Wärmeerzeuger kann infrage kommen.

Bei einer Gas-Hybridheizung kann beispielsweise eine Wärmepumpe einen großen Teil des Wärmebedarfs übernehmen, während ein zusätzlicher Gaskessel Spitzenlasten abdeckt.

Welche Lösung sinnvoll ist, lässt sich jedoch nur anhand des konkreten Gebäudes beurteilen.

Welche Alternativen gibt es zur Gasheizung?

Wer seine Gasheizung austauschen möchte, kann zwischen mehreren Heizsystemen wählen.

Wärmepumpe

Wärmepumpen nutzen Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Wasser. Je nach Wärmequelle stehen unter anderem Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen zur Verfügung.

Fernwärme und Gebäudenetze

Ist ein entsprechendes Netz vorhanden oder geplant, kann auch der Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz eine Alternative zur eigenen Heizungsanlage darstellen.

Biomasseheizung

Pelletheizungen, Scheitholzkessel oder andere geeignete Biomasseheizungen nutzen nachwachsende Brennstoffe zur Wärmeerzeugung.

Solarthermie

Solarthermie kann Wärme aus Sonnenenergie bereitstellen und beispielsweise die Warmwasserbereitung oder ein anderes Heizsystem unterstützen.

Hybridheizung

Bei einer Hybridlösung werden mehrere Wärmeerzeuger miteinander kombiniert. Möglich ist beispielsweise eine Kombination aus Wärmepumpe und zusätzlichem Wärmeerzeuger.

Wird eine Gasheizung 2026 gefördert?

Nein. Eine konventionelle neue Gasheizung ist zwar seit dem GModG wieder zulässig, erhält aber keine Förderung über die BEG. Die staatlichen Zuschüsse setzen weiterhin ausschließlich bei klimafreundlichen Wärmeerzeugern an.

Zwei Ausnahmen gibt es: Bei einer wasserstofffähigen Gas-Brennwertheizung sind die Investitionsmehrausgaben förderfähig, die gegenüber einem nicht wasserstofffähigen Gerät entstehen. Gefördert wird also nur der Aufpreis für die Wasserstofffähigkeit, nicht die Heizung selbst. Voraussetzung ist, dass die Anlage zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden kann. Und bei einer Hybridheizung aus Gaskessel und Wärmepumpe ist der Anteil der erneuerbaren Wärmeerzeugung förderfähig, während der fossile Teil außen vor bleibt.

Für eine bereits vorhandene Gasheizung gibt es dagegen eine praktische Fördermöglichkeit: Die Heizungsoptimierung über das BAFA wird mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Dazu zählen unter anderem der hydraulische Abgleich, der Austausch ineffizienter Heizungspumpen, die Anpassung der Vorlauftemperatur und die Dämmung von Heizungsrohren. Bei fossilen Wärmeerzeugern gilt dabei eine Altersgrenze. So muss die Anlage älter als zwei, darf aber grundsätzlich nicht älter als 20 Jahre sein. Wer seine funktionierende Gasheizung noch einige Jahre weiterbetreiben möchte, kann so zumindest den Verbrauch senken. Gefördert wird hier die Effizienz des Systems, nicht der Brennstoff.

Jan-Philipp Hotze

Über den Autor

Jan-Philipp Hotze

Als Geschäftsführer von ökoloco ist es Jan-Philipps Ziel, jeden Haushalt nachhaltig zu versorgen und dabei zu helfen, eine kohlenstoffarme Wirtschaft aufzubauen. Als Kaufmann mit einem Bachelor in Betriebswirtschaft und einem Master in Energiewirtschaft ist Jan-Philipp Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Energieeffizienz. In unserem Ratgeber schreibt er zu allen Themen rund um Heiztechnik und Energiewirtschaft vom Wärmepumpen-Test über die Kosten von Luftwärmepumpen bis hin zur Infrarotheizung.
Fragen können Sie gerne an service@oekoloco.de richten.

Weitere Artikel von Jan-Philipp Hotze

Heizung berechnen
Inhaltsverzeichnis