Förderung & Finanzierung 2026
Für Immobilieneigentümer haben sich die Rahmenbedingungen für Heizungstausch und energetische Sanierung im Sommer 2026 grundlegend verändert. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz in seiner bisherigen Form ab und schafft vor allem beim Heizungstausch deutlich mehr Wahlfreiheit. Die bisherige pauschale Vorgabe, eine neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, ist entfallen.
Parallel dazu wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgestellt. Die neuen Förderbedingungen gelten bereits seit dem 21. Juli 2026. Gefördert werden weiterhin der Einbau klimafreundlicher Heizungen, energetische Einzelmaßnahmen sowie umfassende Gebäudesanierungen.
Für Eigentümer bedeutet das: Die gesetzliche Auswahl an Heizsystemen ist größer geworden. Gleichzeitig spielen Förderung, zukünftige Brennstoffkosten und der CO2 Preis eine immer wichtigere Rolle bei der Entscheidung für eine neue Heizung.
GModG: Freie Heizungswahl statt 65 Prozent Regel
Die wichtigste Änderung des Gebäudemodernisierungsgesetzes betrifft die Auswahl der Heiztechnik. Die bisherige 65 Prozent EE Vorgabe gilt nicht mehr. Eigentümer können grundsätzlich selbst entscheiden, welches Heizsystem sie einbauen.
Neben Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie, Biomasseheizungen oder Hybridlösungen dürfen damit auch weiterhin neue Gas und Ölheizungen installiert werden. Die neue Technologieoffenheit gilt sowohl für Bestandsgebäude als auch grundsätzlich für Neubauten.
Das bedeutet allerdings nicht, dass der Betrieb fossiler Heizungen langfristig unverändert möglich bleibt. Wer sich heute für eine neue Öl- oder Gasheizung entscheidet, muss insbesondere die zukünftigen Anforderungen an die eingesetzten Brennstoffe und die Entwicklung der CO2 Kosten berücksichtigen.
Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden
Für funktionierende Bestandsheizungen besteht durch das GModG grundsätzlich kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Eigentümer können bestehende Anlagen weiterhin betreiben und reparieren.
Erst wenn eine neue Heizungsanlage eingebaut werden soll, stellt sich die Frage nach der passenden Technologie. Anders als unter der vorherigen Regelung ist dabei nicht mehr zwingend ein System erforderlich, das unmittelbar mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt.
Gerade bei einer erneuten Investition in Gas oder Öl sollten allerdings die langfristigen Betriebskosten berücksichtigt werden. Denn sowohl die gesetzlichen Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe als auch der CO2 Preis nehmen in den kommenden Jahren zu.
Biotreppe: Neue Anforderungen für Gas und Öl
Das GModG ersetzt die bisherige 65 Prozent Regel unter anderem durch eine sogenannte Biotreppe. Bei neu eingebauten Gas- und Ölheizungen muss ab 2029 ein zunehmender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe eingesetzt werden. Dazu können beispielsweise Biomethan, Bioheizöl oder andere gesetzlich anerkannte grüne Brennstoffe gehören.
| Jahr | Anteil klimafreundlicher Brennstoffe |
|---|---|
| ab 2029 | 10 % |
| ab 2030 | 15 % |
| ab 2035 | 30 % |
| ab 2040 | 60 % |
| ab 2045 | 100 % |
Spätestens ab 2045 müssen die eingesetzten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein. Zusätzlich ist ab 2028 eine sogenannte Grüngas- beziehungsweise Grünölquote vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung dieser zusätzlichen Quote ist im August 2026 allerdings noch nicht abschließend geregelt. Die Bundesregierung soll die Details in einem gesonderten Gesetz festlegen.
Eine neue Gastherme oder Ölheizung ist damit zwar wieder uneingeschränkt als Heiztechnik wählbar, ihre langfristige Wirtschaftlichkeit hängt jedoch zunehmend von der Verfügbarkeit und den Preisen klimafreundlicher Brennstoffe ab.
BEG Förderung 2026: Zuschüsse für den Heizungstausch
Parallel zum neuen GModG hat die Bundesregierung auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst. Die neue BEG gilt seit dem 21. Juli 2026.
Für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung beträgt die Grundförderung weiterhin 30 Prozent. Selbstnutzende Eigentümer können abhängig von ihrer persönlichen Situation weitere Boni erhalten.
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 Prozent und gilt unter anderem beim Austausch bestimmter alter Öl, Gas, Kohle oder Nachtspeicherheizungen. Ab Februar 2027 wird dieser Bonus halbjährlich um vier Prozentpunkte reduziert und entfällt ab August 2028 vollständig.
Zusätzlich gibt es einen gestaffelten Einkommensbonus:
- Bis 30.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen: 40 Prozent
- Bis 40.000 Euro: 30 Prozent
- Bis 50.000 Euro: 10 Prozent
Für Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.
Je nach Förderkonstellation sind damit beim Heizungstausch bis zu 80 Prozent Zuschuss möglich. Die reguläre Förderobergrenze liegt für selbstnutzende Eigentümer bei 70 Prozent. In der niedrigsten Einkommensgruppe kann sie auf 80 Prozent steigen.
Förderfähige Kosten wurden reduziert
Mit der BEG Reform wurde auch der Förderhöchstbetrag angepasst. Bei einem Einfamilienhaus beziehungsweise der ersten Wohneinheit können aktuell maximal 28.000 Euro als förderfähige Kosten angesetzt werden.
Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 Euro hinzu.
Ab dem 1. Februar 2027 wird der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit erstmals um 750 Euro reduziert. Anschließend sinkt er jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um weitere 750 Euro.
Wer ohnehin einen Heizungstausch plant, sollte deshalb nicht nur die technische Entwicklung, sondern auch die zeitliche Degression der Förderung berücksichtigen.
Was bedeutet das für Immobilieneigentümer?
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz haben Eigentümer 2026 deutlich mehr Freiheit bei der Wahl einer neuen Heizung. Eine Wärmepumpe oder ein Fernwärmeanschluss ist nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben und auch neue Gas- und Ölheizungen sind grundsätzlich wieder möglich.
Gleichzeitig ist die Investitionsentscheidung dadurch nicht unbedingt einfacher geworden. Bei fossilen Heizsystemen müssen künftig steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe eingesetzt werden und auch die Entwicklung der CO2 Kosten spielt eine zunehmende Rolle. Auf der anderen Seite unterstützt die BEG weiterhin insbesondere den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme sowie energetische Sanierungen.
Für Eigentümer lohnt es sich deshalb, vor einer größeren Investition Anschaffungskosten, verfügbare Förderung, zukünftige Energiekosten, kommunale Wärmeplanung und die langfristigen gesetzlichen Anforderungen gemeinsam zu betrachten. Erst daraus ergibt sich, welche Lösung für das eigene Gebäude wirtschaftlich und technisch am sinnvollsten ist.