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Die Luft-Luft-Wärmepumpe stellt eine Besonderheit unter den Wärmepumpentypen dar. So kommt sie gänzlich ohne Wärmeverteiler wie Heizkörper und Fußbodenheizung aus. Wie genau das funktioniert, Kosten und Förderung in 2024 sowie Vor- und Nachteile im Überblick.
Die Luft-Luft-Wärmepumpe gewinnt Wärme aus der Umgebungsluft. Dazu verfügt sie über ein Außengerät, mit dem sie Luft ansaugt. Durch einen Kompressor hebt sie die so gewonnene Wärme auf ein höheres Niveau. Dadurch gewinnt sie selbst bei geringen Außentemperaturen wie im Winter ausreichend Wärmeenergien für Raumheizung und Warmwasser.
Anders als andere Heizungs- und Wärmepumpenarten kommt eine Luft-Luft-Wärmepumpe dabei ohne wasserführenden Heizkreislauf aus. So transportieren andere Heizungsanlagen erwärmtes Wasser über Rohrsysteme zum Heizkörper oder zur Fußbodenheizung.
Luftwärmepumpen blasen die Wärme über Luftkanäle und Ventilatoren in die Innenräume und verteilen so die Wärme. Es handelt sich dabei um das gleiche Prinzip wie bei Klimaanlagen. Dabei lassen sich viele Luft-Luft-Wärmepumpen im Sommer auch zum Kühlen umfunktionieren.
Da Luft-Luft-Wärmepumpen ohne Fußbodenheizung und Heizkörper auskommen, fallen die Kosten für die Installation deutlich geringer aus als bei anderen Wärmepumpen.
Kostenpunkt | Luft-Luft-Wärmepumpe |
Gerät | 3.000 € – 8.000 € |
Installation | 1.000 € – 4.000 € |
Material | 500 € – 2.000 € |
Gesamtkosten | 4.500 € – 14.000 € |
Mit Kosten zwischen 4.500 und 14.000 Euro im Komplettpaket sind Luft-Luft-Wärmepumpen deutlich günstiger als beispielsweise Luft-Wasser-Wärmepumpen. Letztere kommen auf einen Gesamtpreis von 9.000 bis 30.000 Euro.
Bekannte Hersteller für Luftwärmepumpen sind neben allgemeinen Heizungsherstellern wie Vaillant, Bosch, Weishaupt, Viessmann und Wolf auch einige spezialisierte Anbieter wie Stiebel Eltron, Daikin oder Mitsubishi.
Mit Beginn des Jahres 2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten, besser bekannt auch als Heizungsgesetz. Damit kommt es auch zu einer Anpassung der Förderlandschaft.
Grundlage bildet hier die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese sieht attraktive staatliche Zuschüsse für Wärmepumpenheizungen vor. So erhalten Eigentümer eine Grundförderung von mindestens 30 Prozent. Durch zusätzliche Boni lässt sich die Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen auf bis zu einem maximalen Zuschuss von 70 Prozent aufstocken:
Förderung | Höhe | Voraussetzungen |
Grundförderung | 30% | Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Die Förderung gilt auch für Eigentümer, die ihre Immobilie nicht selbst nutzen. |
Einkommensbonus | 30% | Diesen Zuschuss erhalten Eigentümer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei bis zu 40.000 Euro liegt. Der Bonus gilt ausschließlich für selbstnutzende Wohneigentümer. |
Klima-Geschwindigkeitsbonus | 20% | Diese erhalten selbstnutzende Wohneigentümer, die bis zum 31.12.2028 auf eine Luftwärmepumpe oder andere klimafreundliche Heizungsart umrüsten. Danach reduziert sich der Bonus regelmäßig. |
Innovationsbonus | 5% | Dieser gilt für Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, wenn ihre Luft-Luft-Wärmepumpe ein klimafreundliches Kältemittel nutzt. |
Zuständig für die Auszahlung und Antragstellung der Wärmepumpen-Förderung ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die folgenden Annahmen beziehen sich auf eine durchschnittlich isoliertes Einfamilienhaus mit einer Fläche von 150 qm. Dabei kommt die Wärmepumpe sowohl für Warmwasser als auch für die Heizung zum Einsatz.
Stromverbrauch im Jahr | Stromverbrauch pro Monat | Stromverbrauch pro Tag |
1.500 – 4.000 kWh | 125 – 333 kWh | 4 – 11 kWh |
Die Kosten für Wärmepumpenstrom hängen vom aktuellen Strompreis ab. Multipliziert mit dem oben genannten Verbrauch lassen sich die Stromkosten berechnen.
So liegt der aktuelle Strompreis bei rund 30 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei einem jährlichen Verbrauch von 4.000 kWh liegen die Stromkosten somit bei 1.200 Euro pro Jahr.
Wenn sich Interessenten intensiver mit Luft-Luft-Wärmepumpen auseinandersetzen, werden sie früher oder später auf die Abkürzungen COP und JAZ stoßen.
Der COP (Coefficient of Performance) gibt das Verhältnis der abgegebenen Heizleistung zur aufgenommenen elektrischen Leistung an. Ein COP-Wert von 4 beispielsweise bedeutet, dass die Luftwärmepumpe aus einem Teil Strom die vierfache Menge an Wärme erzeugt.
Hier ist das Prinzip das gleiche. So gibt auch die Jahreszahl das Verhältnis von Stromverbrauch zu gewonnener Wärmeenergie an. Eine JAZ von 3 beispielsweise bedeutet, dass die Wärmepumpe aus einem Teil Strom die dreifache Menge Wärme erzeugt.
Der Unterschied: Der COP-Wert misst die Effizient zu einem bestimmten Zeitpunkt, während die JAZ die Effizienz über ein ganzes Jahr misst. So arbeitet die Wärmepumpe im Winter weniger effizient als im Sommer. Die JAZ bildet den Durchschnitt über das Jahr und ist somit repräsentativer.
Wärmepumpentyp | Durchschnittliche JAZ |
Luft-Luft-Wärmepumpe | 3,0 – 4,0 |
Luft-Wasser-Wärmepumpe | 2,5 – 3,5 |
Sole-Wasser-Wärmepumpe | 3,5 – 4,5 |
Wasser-Wasser-Wärmepumpe | 4,0 – 5,0 |
Ist die Entscheidung für eine Wärmepumpe gefallen, fragen sich viele Eigentümer, was die bessere Wahl ist: Eine Luftwärmepumpe oder Erdwärmepumpe. Die folgende Übersicht zeigt die Vor- und Nachteile der jeweiligen Wärmepumpenarten auf.
Wärmepumpen arbeiten effizient bei Vorlauftemperaturen bis 50 Grad. Die Vorlauftemperatur steigt bei schlecht isolierten Gebäuden. Das führt dazu, dass die Vorlauftemperatur in Altbauten im Winter oft bei 70 Grad oder mehr liegt.
Hier können Luftwärmepumpen nicht effizient arbeiten. Eine Ausnahme bilden Hochtemperatur-Wärmepumpen. Wer eine Luftwärmepumpe im Altbau nachrüsten möchte, dem bieten sich zudem Hybridheizungen. Dabei kombinieren Eigentümer die Luft-Luft-Wärmepumpe mit einer weiteren Heizungsart wie einer Öl- oder Gasheizung.
Bei einer Gas-Luftwärmepumpe-Hybridheizung ergänzen sich die Heizungssysteme. Sollte die Wärmepumpe bei geringen Außentemperaturen nicht effizient arbeiten, springt die Gasheizung ein und fängt diese Leistungsspitzen ab.
Auch Hybridheizungen sind ab 2024 förderfähig. Voraussetzung ist, dass der Anteil der erneuerbaren Energien bei mindestens 65 Prozent liegt. Die Wärmepumpe muss also mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs decken.
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