BAFA Förderung 2026: Programme und Voraussetzungen
Die BAFA-Förderung gehört auch 2026 zu den wichtigsten staatlichen Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung von Immobilien. Allerdings hat sich die Aufgabenverteilung in den vergangenen Jahren deutlich verändert.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, ist seit 2024 nicht mehr für die klassische Förderung eines neuen Wärmeerzeugers wie einer Wärmepumpe zuständig. Diese Heizungsförderung wird inzwischen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt.
Das BAFA fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) aber weiterhin zahlreiche energetische Sanierungsmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung eines Gebäudes, neue Fenster, bestimmte Lüftungsanlagen und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen. Auch Fachplanung und Baubegleitung können bezuschusst werden.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde im Juli 2026 umfassend angepasst. Die grundsätzliche Aufgabenteilung zwischen BAFA und KfW bleibt jedoch bestehen.
Das gilt für die BAFA Förderung 2026
Seit Ende Juli 2026 gilt außerdem das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz in seiner bisherigen Form ab und schafft insbesondere beim Heizungstausch größere Technologieoffenheit. Die allgemeine Vorgabe, dass eine neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen muss, ist entfallen. Eigentümer dürfen grundsätzlich auch weiterhin Gas- oder Ölheizungen einbauen.
Für die staatliche Förderung gelten jedoch eigene Voraussetzungen. Nur weil eine Heizung nach dem GModG eingebaut werden darf, bedeutet das daher noch nicht, dass sie auch über die BEG gefördert wird.
Für Eigentümer ist vor allem die Zuständigkeit wichtig:
| Maßnahme | Zuständig | Förderung 2026 |
|---|---|---|
| Neue klimafreundliche Heizung | KfW | ab 30 %, in bestimmten Fällen bis 80 % |
| Dämmung der Gebäudehülle | BAFA | 15 % |
| Fenster und Außentüren | BAFA | 15 % |
| Anlagentechnik außer Heizung | BAFA | 15 % |
| Heizungsoptimierung | BAFA | 15 % |
| Emissionsminderung bestehender Biomasseheizungen | BAFA | 50 % |
| Fachplanung und Baubegleitung | BAFA | 50 % |
Damit ist die Bezeichnung BAFA-Förderung 2026 weiterhin aktuell. Sie bezieht sich allerdings hauptsächlich auf energetische Einzelmaßnahmen und nicht mehr auf den Einbau einer neuen Heizung.
Was fördert das BAFA 2026?
Im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen fördert das BAFA unterschiedliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Gebäude.
Dämmung und Gebäudehülle
Eine der wichtigsten BAFA-Förderungen betrifft die energetische Verbesserung der Gebäudehülle. Dazu zählen beispielsweise:
- Dämmung von Außenwänden
- Dämmung von Dachflächen
- Dämmung von Geschossdecken und Bodenflächen
- Austausch oder energetische Verbesserung von Fenstern
- neue Außentüren und Außentore
- Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz
Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist bei Wohngebäuden unter anderem, dass der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige des Bestandsgebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Anlagentechnik außer Heizung
Auch bestimmte technische Anlagen können über das BAFA gefördert werden. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen, die die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern. Förderfähig sind beispielsweise:
- energieeffiziente Lüftungsanlagen
- Anlagen zur Wärme- und Kälterückgewinnung
- bestimmte Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Auch hier liegt die Grundförderung grundsätzlich bei 15 Prozent.
Förderung für die Heizungsoptimierung
Obwohl die Förderung einer neuen Heizung inzwischen über die KfW erfolgt, bleibt das BAFA für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen zuständig.
Gefördert werden beispielsweise:
- Hydraulischer Abgleich
- Austausch ineffizienter Heizungspumpen
- Optimierung der Heizkurve
- Anpassung der Vorlauftemperatur
- Dämmung von Heizungsrohren
- bestimmte Wärmespeicher
- Niedertemperaturheizkörper
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Die Grundförderung für Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz beträgt 15 Prozent. Bei wassergeführten Heizsystemen ist grundsätzlich ein hydraulischer Abgleich nach den geltenden Förderbedingungen erforderlich.
Bei fossilen Heizungen gilt außerdem: Für die BAFA-Förderung zur Heizungsoptimierung darf der Wärmeerzeuger zwar älter als zwei Jahre, aber grundsätzlich nicht älter als 20 Jahre sein.
BAFA Förderung für Biomasseheizungen
Hier muss 2026 zwischen zwei unterschiedlichen Förderungen unterschieden werden.
Der frühere Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro beim Einbau einer neuen Biomasseheizung wurde mit der BEG-Reform im Juli 2026 abgeschafft.
Das BAFA fördert jedoch weiterhin Maßnahmen zur Emissionsminderung einer bereits bestehenden Biomasseanlage. Wird beispielsweise die Staubemission einer geeigneten bestehenden Feuerungsanlage für feste Biomasse um mindestens 80 Prozent reduziert, können die entsprechenden Maßnahmen mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.
Das ist wichtig, weil diese Förderung nicht mit dem früheren 2.500-Euro-Zuschlag für eine neu installierte Biomasseheizung verwechselt werden sollte.
Wie hoch ist die BAFA Förderung 2026?
Für klassische Effizienzmaßnahmen beträgt der Grundfördersatz in der Regel 15 Prozent.
Bei Wohngebäuden können für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung grundsätzlich bis zu 30.000 Euro förderfähige Ausgaben je Wohneinheit berücksichtigt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höchstgrenze durch einen individuellen Sanierungsfahrplan auf bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit erhöhen.
iSFP-Bonus 2026
Auch der sogenannte iSFP-Bonus existiert weiterhin. Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt, wie ein Gebäude schrittweise energetisch modernisiert werden kann.
Der Bonus beträgt weiterhin 5 Prozent. Die Bedingungen wurden mit der BEG-Reform im Juli 2026 allerdings verschärft.
Der iSFP-Bonus wird erst bei einem förderfähigen Investitionsvolumen von mindestens 30.000 Euro berücksichtigt und gilt nur für den Anteil der förderfähigen Kosten, der diese Grenze übersteigt.
Damit ist der iSFP-Bonus insbesondere bei größeren beziehungsweise schrittweise durchgeführten Sanierungsvorhaben interessant.
BAFA oder KfW: Wer fördert den Heizungstausch?
Wer 2026 eine neue Heizung einbauen möchte, stellt den Förderantrag in der Regel nicht beim BAFA, sondern bei der KfW.
Die KfW fördert unter anderem:
- Wärmepumpen
- Solarthermieanlagen
- Biomasseheizungen
- Brennstoffzellenheizungen
- bestimmte wasserstofffähige Heizungen
- innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Die Grundförderung beträgt 30 Prozent.
Wichtig: Die neue Technologieoffenheit des GModG bedeutet nicht, dass auch jede gesetzlich zulässige Öl- oder Gasheizung automatisch förderfähig ist. Die BEG fördert weiterhin gezielt die von der KfW festgelegten klimafreundlichen Heizsysteme und Maßnahmen.
Wie hoch ist die KfW-Heizungsförderung 2026?
Bei einem Einfamilienhaus beziehungsweise der ersten Wohneinheit werden aktuell maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt.
Für Mehrfamilienhäuser gelten:
- 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
- jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit
Ab Februar 2027 wird der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit erstmals um 750 Euro reduziert und anschließend halbjährlich weiter abgesenkt.
Neben der Grundförderung können selbstnutzende Eigentümer weitere Boni erhalten.
Klimageschwindigkeitsbonus
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 Prozent. Er kann unter anderem beim Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung sowie bestimmter älterer Gas- und Biomasseheizungen beansprucht werden.
Ab Februar 2027 sinkt der Bonus halbjährlich um vier Prozentpunkte.
Einkommensbonus
Für selbstnutzende Eigentümer gilt zusätzlich ein gestaffelter Einkommensbonus:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Einkommensbonus |
|---|---|
| bis 30.000 Euro | 40 % |
| 30.001 bis 40.000 Euro | 30 % |
| 40.001 bis 50.000 Euro | 10 % |
| über 50.000 Euro | kein Bonus |
Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.
Die reguläre Obergrenze der Förderung beträgt 70 Prozent. Für selbstnutzende Eigentümer in der niedrigsten Einkommensgruppe sind unter den entsprechenden Voraussetzungen sogar bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.
Kein Effizienzbonus für Wärmepumpen mehr
Ein wichtiger Unterschied zu den Förderbedingungen vor der Reform betrifft Wärmepumpen.
Der frühere Effizienzbonus von zusätzlichen 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder bestimmten Wärmequellen wie Erdreich, Wasser oder Abwasser wurde abgeschafft.
Eine Wärmepumpe erhält 2026 grundsätzlich eine Grundförderung von 30 Prozent. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus können unter den entsprechenden persönlichen Voraussetzungen zusätzlich hinzukommen.
Für das erste Quartal 2027 ist außerdem ein neuer Wertschöpfungsbonus vorgesehen. Wärmepumpen, die innerhalb der Europäischen Union gefertigt, gebaut oder zusammengebaut werden und die noch festzulegenden Voraussetzungen erfüllen, sollen damit weiterhin auf insgesamt 30 Prozent Basisförderung kommen. Für Wärmepumpen außerhalb der EU soll die Grundförderung nach dem derzeit angekündigten Modell auf 15 Prozent sinken.
BAFA-Förderung für Fachplanung und Baubegleitung
Auch die fachliche Begleitung einer energetischen Sanierung kann gefördert werden.
Das BAFA übernimmt bei förderfähigen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern können hierfür bis zu 5.000 Euro angesetzt werden. Bei Mehrfamilienhäusern sind bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit und insgesamt maximal 20.000 Euro förderfähig.
Wie funktioniert die Antragstellung beim BAFA?
Die Antragstellung für die beim BAFA verbliebenen BEG-Einzelmaßnahmen erfolgt online über das BAFA-Portal.
Der Ablauf sieht grundsätzlich folgendermaßen aus:
- Zunächst wird ein Angebot für die geplante Maßnahme eingeholt.
- Je nach Maßnahme wird ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienzexperte eingebunden.
- Für den Förderantrag wird eine technische Projektbeschreibung, kurz TPB, erstellt.
- Anschließend erhält der Antragsteller eine TPB-ID.
- Mit dieser ID wird der eigentliche Förderantrag im BAFA-Portal gestellt.
- Nach Abschluss der Maßnahme erfolgt der technische Projektnachweis und anschließend der Verwendungsnachweis.
Wichtig ist außerdem der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Spätestens bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage enthält. Zudem muss darin ein voraussichtlicher Umsetzungszeitpunkt angegeben sein.
Checkliste zur BAFA Förderung 2026
- Prüfen Sie zunächst, ob für Ihre Maßnahme BAFA oder KfW zuständig ist.
- Neue klimafreundliche Heizungen werden grundsätzlich über die KfW gefördert.
- Gebäudehülle, bestimmte Anlagentechnik und Heizungsoptimierung laufen weiterhin über das BAFA.
- Die BAFA-Grundförderung für viele Effizienzmaßnahmen beträgt 15 Prozent.
- Mit einem iSFP sind bei geeigneten Maßnahmen weiterhin zusätzliche Fördermöglichkeiten vorhanden.
- Für bestimmte Maßnahmen muss ein Energieeffizienzexperte eingebunden werden.
- Vor Antragstellung sind die Anforderungen an den Lieferungs- oder Leistungsvertrag zu beachten.
- Nach Abschluss der Maßnahme müssen die entsprechenden technischen Nachweise und Rechnungen eingereicht werden.